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EGMR urteilt: Polen muss gleichgeschlechtliche Paare schützen

In einem neuen Urteil fordert der EGMR Polen auf, gleichgeschlechtliche Paare zu schützen. Die Richter sehen in der Nichtanerkennung ausländischer Ehen einen Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte.

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Brüssel/Warschau. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass Polen gleichgeschlechtlichen Paaren rechtliche Anerkennung und Schutz gewähren muss. In dem Urteil vom 24. April wird kritisiert, dass das Fehlen einer gesetzlichen Regelung für im Ausland geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Paare eine Verletzung der individuellen Rechte darstelle. Polen sei daher verpflichtet, gesetzgeberisch tätig zu werden, wie Brussels Signal berichtet.

Kläger aus Polen sieht sich diskriminiert

Hintergrund des Urteils ist der Fall eines polnischen Staatsbürgers, der seinen gleichgeschlechtlichen Partner im Vereinigten Königreich heiratete. Beide lebten anschließend in Polen. Der Kläger fühlte sich diskriminiert, weil der Staat seine Ehe nicht anerkannte.

Bereits 2023 stellte der EGMR fest, dass Polens Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Dieser schützt das Recht auf Privat- und Familienleben. Damals wie heute forderte der Gerichtshof Gesetzesreformen.

Kotula: Gesetz zu Lebenspartnerschaften nötig

Die polnische Ministerin für Frauenrechte, Katarzyna Kotula, begrüßte das Urteil: „Das Urteil des EGMR unterstreicht die Dringlichkeit, eine Gesetzgebung zu Lebenspartnerschaften zu verabschieden“.

Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Regierungsparteien KO und Linke sieht die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften unter anderem beim Familiennamen, im Steuerrecht, bei medizinischen Auskünften, im Erbrecht und bei Bestattungen vor. Ohne die Stimmen der Zentrumspartei PSL hat der Entwurf jedoch keine Mehrheit im Parlament.

Verfassungsargumente von der Opposition

Die konservativen Oppositionsparteien PiS und Konfederacja lehnen das Gesetz ab. Sie verweisen auf die polnische Verfassung, die die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

Michał Woś, ehemaliger Vize-Justizminister der PiS, sagte gegenüber Brussels Signal, dass die Ehe als Verbindung von Mann und Frau die verfassungsrechtliche Norm in Polen sei. Darüber hinaus bezeichnete er das Urteil des EGMR als Teil eines „Versuchs europäischer Eliten, Polen Ideologien aufzuzwingen, die unserem Volk fremd sind und in den Vereinigten Staaten zunehmend abgelehnt werden“.

Streit um „LGBT-freie Zonen“

Die Debatte um LGBT-Rechte beschäftigt Polen seit Jahren. Die PiS-geführte Vorgängerregierung hatte sich klar gegen Lebenspartnerschaften positioniert. Einige PiS-geführte Kommunen verabschiedeten Resolutionen gegen die „LGBT-Ideologie“, die von Kritikern als „LGBT-freie Zonen“ bezeichnet wurden – ein Begriff, der später auch von EU-Institutionen verwendet wurde.

Viele dieser Beschlüsse wurden in den letzten Jahren zurückgenommen, unter anderem aufgrund der Androhung der Streichung von EU-Fördermitteln und aufgrund von Urteilen polnischer Gerichte. Das Oberste Verwaltungsgericht entschied 2022, dass solche Beschlüsse „die Würde, die Ehre, den Ruf und das Privatleben einer bestimmten Gruppe von Bürgern verletzen“. Die letzte Gemeinde, die einen entsprechenden Beschluss aufhob, war Łańcut – am selben Tag, an dem das neue Urteil des EGMR erging.

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