Zentralbanken halten an Negativzinspolitik fest
Die Schweizer Notenbank (SNB) hebt seit zwei Jahren Strafzinsen ein und verdiente damit im letzten Jahr 2,02 Milliarden Franken. In der europäischen Währungsunion hatte diese Praxis in Vergangenheit fatale Auswirkungen. Trotzdem ist kein Ende dieser Zinspolitik in Sicht.
Die SNB verrechnet hohe Negativzinsen von 0,75 Prozent ab einem gewissen Freibetrag für Banken in der Schweiz. Mit diesen Strafzinsen, die nicht für Privatpersonen gelten, will die SNB den Franken unattraktiv für Anleger machen und so eine wirtschaftsschädliche Aufwertung der Währung verhindern.
Staat als Nutznießer von Nationalbank-Profit
Vom zusätzlichen Gewinn der Nationalbank profitiert der Staat. Die Aktionäre erhalten nach wie vor eine relativ niedrige Dividende von 15 Franken je Aktie. Bund und Kantone kommt aber zusätzlich zur Gewinnausschüttung von einer Milliarde Franken eine Zusatzausschüttung von ebenfalls einer Milliarde Franken zugute. Bereits 2016 schrieb die SNB einen Gewinn von 24,48 Mrd. Franken. Die Privatbanken geben nun aber weniger Zinsen und verlangen höhere Gebühren um einem Gewinnverlust entgegenzuwirken. Bei sinnvollen Investitionen des Staates könnte das Geld jedoch zu den Bürgern zurückfließen. Negative Auswirkungen wurden bis jetzt nicht verzeichnet.
Negativzinsen der EZB könnten zu Problemen führen
Wie die SNB verlangt auch die Europäische Zentralbank (EZB) Negativzinsen. Banken im Euroraum müssen zusätzlich zahlen, wenn sie Geld bei der EZB einlagern. Grund dafür sind ebenfalls währungspolitische Maßnahmen. Ziel der Notenbank ist es, die Banken zu motivieren, mehr Geld an Kunden zu verleihen. Das Geld im Umlauf führt zu mehr Konsum, der die Wirtschaft ankurbeln soll. Allerdings besteht bei dieser Praxis auch ein hohes Risiko, etwa wenn Banken fährlässig Kredite an Personen und Unternehmen mit geringer Bonität vergeben.
Das kann von Liquiditätsengpässen bis hin zu Bankenpleiten, fatale Auswirkungen haben. Vergangene Rettungsaktionen zeigen, dass man im Zweifelsfall auch den Steuerzahler in die Pflicht ruft um dafür aufzukommen. Trotzdem bleibt diese Zinspolitik Usus der Zentralbanken. Auch die EZB darf dabei ihre Gewinnüberschüsse nicht ausschließlich einbehalten. Über notwendige Rücklagen hinausgehend werden Teile des Gewinnes an jene nationalen Zentralbanken der Länder des Euroraums ausgeschüttet, die Anteilseigner der EZB sind.