Acrylamid: Ab Mittwoch gilt „Pommes-Verordnung“
Ab Mittwoch treten die neuen EU-Verordnungen gegen Acrylamid in Kraft. Der Stoff steht im Verdacht, das Erbgut zu verändern und Krebs zu erzeugen. Restaurants und Lebensmittelhersteller müssen Speisen daher künftig so zubereiten, dass dabei möglichst wenig Acrylamid enstehen kann.
Acrylamid bildet sich beim Erhitzen und Bräunen von stärkehaltigen Lebensmitteln. Es ensteht durch eine Reaktion von Zucker (Glucose, Fructose) mit Eiweißbausteinen (Aminosäure Asparagin) bei Temperaturen ab 120 °C. Betroffen sind vor allem Pommes frites, Chips, Brot und Kaffee.
Helle Pommes frites
Laut der neuen EU-weiten Verordnung sollen Lebensmittelhersteller unter anderem übermäßiges Frittieren von Pommes frites vermeiden. Auch Brot soll künftig nur noch möglichst hell gebacken werden. Ob die Verordnungen eingehalten werden, sollen dabei in der Regel die lokalen Lebensmittelüberwachungs- oder Veterinärämter kontrollieren. Strafen werde es zumindest anfangs noch keine geben. Vielmehr werde man bei den Kontrollen künftig den Acrylamid-Gehalt untersuchen. Das Marktamt werde den Betrieben außerdem in den ersten zwei Monaten beratend zur Seite stehen, erklärt Marktamtssprecher Alexander Hengl laut eines ORF-Berichts.
FPÖ: Aufklärung statt Zwang
Es sei nicht zu bezweifeln, dass beim Backen, Braten oder Frittieren von stärkehaltigen Lebensmitteln unter hohen Temperaturen der als krebserregend geltende Stoff Acrylamid entstehen kann, meint die freiheitliche Europasprecherin NAbg. Petra Steger. Jedoch sollte ihrer Ansicht nach die Devise „Aufklärung statt Zwang“ lauten. „Jeder europäische Bürger ist selbst in der Lage, zu entscheiden, ob er knusprigere Pommes oder goldbraune Schnitzel essen und damit ein gewisses gesundheitliches Risiko eingehen will oder nicht“, so Steger in einer Pressemeldung.