Freilich #36: Ausgebremst!

Akademikerball in Graz: Anwalt verharmlost Angriff auf Burschenschafter als „spontane Aktion“

Nach dem Grazer Akademikerball wurde ein Burschenschafter von mutmaßlichen Linksextremisten angegriffen und blieb bewusstlos liegen. Der Anwalt mehrerer Angeklagter spielt die Tat jedoch als „spontane Aktion” herunter.

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Akademikerball in Graz: Anwalt verharmlost Angriff auf Burschenschafter als „spontane Aktion“

Nach dem Grazer Akademikerball im Jänner 2025 wurde ein Burschenschafter von mutmaßlichen Linksextremisten angegriffen und dabei schwer verletzt. Nun sind sieben Verdächtige angeklagt. (Symbolbild)

© IMAGO / Elmar Gubisch

Graz. – Nach dem Angriff auf einen Besucher des Akademikerballs in Graz hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im September abgeschlossen. Der 60-jährige Obersteirer war nach der Veranstaltung im Grazer Congress Ende Jänner auf dem Weg zu seinem Hotel, als er plötzlich attackiert wurde. Er blieb schwer verletzt und bewusstlos am Boden liegen. Zudem wurde ihm seine Burschenschafterkappe geraubt.

Trotz dieses massiven Übergriffs beschreibt der Wiener Rechtsanwaltsanwärter Florian Dablander, der fünf der sieben Angeklagten vertritt, das Geschehen in einem Interview mit der Jungen Welt verharmlosend. Der Grazer Akademikerball, so Dablander, gelte „seit jeher als Vernetzungstreffen schlagender deutschnationaler Verbindungen“ und werde daher „regelmäßig von Demonstrationen der demokratischen Zivilgesellschaft begleitet.“ Er spricht von einer „spontanen Aktion“, bei der „einer der Protestierenden, ohne sich mit anderen abzustimmen, einem vorbeigehenden Ballbesucher die Burschenschafterkappe, die aus seiner Sicht ein Symbol für deren reaktionäre Ideologie ist, vom Kopf gezogen und in einen Fluss geworfen“ habe.

Anwalt weist Vorwürfe zurück

Die Staatsanwaltschaft Graz sieht die Sache anders: Ein Deutscher und ein Österreicher werden als Angreifer geführt, fünf weitere als Beitragstäter. Der Tatvorwurf lautet auf gemeinschaftlichen schweren Raub, wie Dablander ausführt: Die Burschenschafterkappe wäre eine „Trophäe“, mit der die Beschuldigten versucht hätten, sich durch deren Zueignung an ihrem Vermögen zu bereichern. Er weist diesen Vorwurf jedoch entschieden zurück: Seiner Meinung nach ist das „eine absurde Annahme, die durch nichts belegt ist“.

Seiner Darstellung zufolge habe der verletzte Mann seine Verletzung selbst verschuldet: „Der Burschenschafter ist – vermutlich infolge seiner Alkoholisierung – beim Versuch, die Kappe wiederzuerlangen, ausgerutscht. Die Verletzung stammt somit nicht vom Tathergang.“

Sieben Hausdurchsuchungen durchgeführt

Im Zuge der Ermittlungen wurden im Februar und März sieben Hausdurchsuchungen angeordnet. Dablander spricht von einer „absurden Verdrehung der Geschehnisse“, durch die die Staatsanwaltschaft „ein Vermögensdelikt“ konstruiert habe. „Über deren Anordnung hat das »Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung« sieben Hausdurchsuchungen durchgeführt, die nach einer Beschwerde inzwischen für rechtswidrig erklärt wurden.“ Trotz intensiver Ermittlungen sei lediglich die Burschenschafterkappe gesucht worden, doch es sei nichts gefunden worden. „Trotz Auswertung dutzender Datenträger und Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten unbeteiligter Mitbewohner.“

Nichtsdestotrotz werde nunmehr gegen alle sieben Beschuldigten Anklage erhoben. Besonders absurd erscheint ihm, dass fünf von ihnen „Aufpasserdienste“ geleistet haben sollen, während sie den Tatort von ihrer Position aus aber „nicht einmal einsehen“ hätten können. Das sei, so Dablander, „nur eine der Skurrilitäten, die uns in dem Verfahren untergekommen sind.“

Abschiebung als angebliche Einschüchterung

Selbst aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen nichtösterreichische Beschuldigte hält der Anwalt für überzogen. „Die Involvierung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl war abenteuerlich“, sagt er. Nachdem das Gericht Untersuchungshaft abgelehnt hatte, „wurden diese ein weiteres Mal festgenommen. Diesmal, um die Durchführung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme – also einer Abschiebung – zu prüfen.“

Die Befragung sei von Beamten mit Sturmmasken durchgeführt worden, die die Beschuldigten unter anderem dazu befragt hätten, ob diese ihr Studium ordentlich betreiben. Schließlich sei festgestellt worden, dass vorläufig von einer Abschiebung abgesehen werden könne. Dablander wertet dies als gezielte Machtdemonstration: „Ziel war wohl die maximale Einschüchterung der Beschuldigten und ihres Umfeldes, mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat hergibt.“

15 Jahre Haft möglich – Anwalt erwartet Freisprüche

Im Falle einer Verurteilung drohen gemäß Strafgesetzbuch bis zu 15 Jahre Haft. Trotz der Schwere des Vorwurfs ist Dablander aber weiterhin von der Unschuld seiner Mandanten überzeugt. „Wir warten aktuell auf einen Termin für die Hauptverhandlung und sind überzeugt, dass nach Durchführung des Beweisverfahrens Freisprüche erfolgen müssen.“ Dennoch würden die „schwerwiegenden Eingriffe“ in die Privatsphäre der Beschuldigten diese auch weiterhin belasten, meint er. „Als politisch engagierter Mensch über mehrere Monate einem potentiell existenzvernichtenden Tatvorwurf ausgesetzt zu sein hinterlässt zwangsläufig Spuren“, so Dablander.

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