Paukenschlag vor Gericht: Vorwürfen gegen Identitäre fehlt Grundlage
Paukenschlag im Verfahren gegen die Identitäre Bewegung Österreich: Die unabhängige Justiz stellt in neun Entscheidungen fest, dass es für die Vorwürfe der Grazer Staatsanwaltschaft gegen die Identitären „an konkreten Anhaltspunkten“ mangelt. Vorwürfe wären nicht einmal „ansatzweise dargelegt“ worden und die Argumentationen „nicht nachvollziehbar“. Teilweise seien die Argumente „reine Mutmaßung“ gewesen, deren Annahme „im Dunkeln“ bleibe.
Graz/Wien. – Im Jahr 2018 behauptete die Grazer Staatsanwaltschaft medienwirksam, die Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ) sei eine kriminelle Organisation und es sei erwiesen, dass die Identitären mindestens 100.000 Euro an Steuern und Abgaben hinterzogen hätten. Vom Vorwurf der kriminellen Vereinigung wurden die Identitären bereits im gleichen Jahr in einem langen Gerichtsprozess vollumfänglich freigesprochen. Es blieb jedoch bei Sicherstellungen und Beschlagnahmungen wegen eines Finanzstrafverfahrens, das bis heute nicht abgeschlossen ist.
Harte Repression gegen Identitäre
Vor etwa neun Monaten fand die Repression gegen die patriotische Bewegung einen erneuten Höhepunkt: Beim Kopf der IBÖ, Martin Sellner, fand eine Hausdurchsuchung in Verbindung mit den Ermittlungen zum Attentat in Christchurch statt. Die schwerwiegenden Vorwürfe lauteten damals auf angebliche Gründung einer terroristischen Vereinigung.
Der damalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bezeichnete die Identitären später öffentlich als „widerlich“. Die Grazer Staatsanwaltschaft beantragte im Rahmen der Ermittlungen die Überwachung von mehreren Telefonen, Email- und Bankkonten. Darüber hinausgehend ließ sie mehrere Wohnungen durchsuchen und beschlagnahmte Dokumente, Geräte sowie Bankkonten.
Besonders heikel waren die Beschlagnahmungen, weil viele der höchstpersönlichen Dokumente später den Weg an die Medien fanden und politisch instrumentalisiert wurden. Bezeichnend ist in diesem Kontext auch eine Anordnung der Grazer Staatsanwaltschaft, die der Tagesstimme exklusiv vorliegt, wonach die Ermittlungsbehörden Verbindungen zwischen Identitären und Parteien untersuchen sollten. Eine Anordnung, deren Zweck bis heute nicht aufgeklärt ist.
Gericht: Es gibt keine Anhaltspunkte für Terrorismus
Die Identitären reichten gegen die Maßnahmen Beschwerden ein, deren Entscheidung am Freitag zugestellt wurde. Sie liegen der Tagesstimme exklusiv vor. Das Oberlandesgericht entschied alle Beschwerden zugunsten der Identitären. Für alle Maßnahmen stellte das Gericht fest, dass es an einem „konkreten Verdacht“ mangle. Ein konkreter Verdacht liege dann vor, „wenn aufgrund bestimmter Tatsachen der Verdacht einer Straftat mit gutem Grund, also in vertretbarer Weise abgeleitet werden kann.“ Das sei in den gegenständlichen Verfahren nicht der Fall.
In Bezug auf die Ermittlungen wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung stellte das Gericht wortwörtlich fest: „Sohin war zum Zeitpunkt der Bewilligung der Ermittlungsmaßnahme nicht einmal der konkrete und damit schon gar nicht der dringende Verdacht gegeben, dass sich der Beschwerdeführer [Martin Sellner, Anm. der Red.] als Mitglied an einer terroristischen Vereinigung beteiligt hätte.“ Weiter heißt es:
„Aus der in der angefochtenen Entscheidung dargelegten ‚ideologischen Nähe‘ zwischen der IBÖ und Brenton Tarrant kann nämlich ebensowenig auf eine aus Brenton Tarrant, dem Beschwerdeführer und weiteren Personen bestehende terroristische Vereinigung geschlossen werden wie aus dem Umstand, dass Brenton Tarrant im Jänner 2018 – sohin etwa 14 Monate, bevor er einen Anschlag auf zwei Moscheen in Neuseeland verübte – 1.500 Euro an den Beschwerdeführer überwiesen hat. […]
„Im übrigen wurde in der angefochtenen Entscheidung nicht einmal ansatzweise dargelegt, auf die Begehung welcher Art von Straftaten die terroristische Vereinigung ausgerichtet gewesen sei. Dass es sich beim erwähnten Anschlag von Brenton Tarrant um eine Vereinigungstat gehandelt hätte, nimmt nicht einmal das Erstgericht an […] Es bleibt zu erwähnen, dass auch die Verdachtsannahme, der Beschwerdeführer habe Informationen, Vermögenswerte oder „ideologische Grundsatzausführungen“ bereitgestellt, nicht schlüssig begründet wurde. Dieser Verdacht ist anhand der Ermittlungsergebnisse auch nicht nachvollziehbar.“
„Auch die Annahme, dass der Beschwerdeführer einer Vereinigung Vermögenswerte überlassen hätte, ist vor dem Hintergrund des Umstands, dass er selbst der Empfänger der als verdachtsbegründend angeführten Spende durch Brenton Tarrant war, eine reine Mutmaßung.“
Keine Anhaltspunkte für Abgaben- und Steuerhinterziehung
Im März ordnete die Staatsanwaltschaft Graz auch erneut die Sicherstellung von Bankguthaben auf acht Konten der Identitären-Vereine sowie weiteren Konten von Martin Sellner und Patrick Lenart an. Die Staatsanwaltschaft zweifelte konkret die Gemeinnützigkeit der Vereine an und behauptete, die Identitären hätten vorsätzlich Abgaben und Steuern im Wert von mindestens 100.000 Euro hinterzogen. Zuletzt fügte die Staatsanwaltschaft zur Begründung auch die Ermittlungen gegen Sellner in Zusammenhang mit Tarrant an.
Das Gericht äußerte sich nun auch zum Finanzstrafverfahren deutlich: „Nach dem aktuellen Verfahrenstand gibt es aber auch keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass Martin Sellner oder Patrick Lenart in die gerichtliche Zuständigkeit fallende Finanzvergehen begangen hätten.“
Überdies lasse sich dem letzten Beschluss zur Kontobeschlagnahme nicht einmal entnehmen, weshalb auch Konten von Lenart beschlagnahmt wurden. Denn das Erstgericht stützte die Beschlagnahme in diesem Fall auf den gegen Sellner angenommenen Verdacht des Verbrechens der terroristischen Vereinigung.
Wenige Wochen zuvor bekundete bereits das Bundesministerium für Finanzen in einem Zwischenbericht, welcher der Tagesstimme ebenfalls exklusiv vorliegt:
„Die vom BVT in seinem 13. Anlassbericht vom 21. Mai 2019 festgestellten Auszahlungen von ‚attraktiven Gehältern können aus den vorgelegten Unterlagen bzw. der vom Steuerberater durchgeführten und übermittelten Lohnverrechnungen nicht nachvollzogen werden.‘
Sollte die Gemeinnützigkeit der Identitären-Vereine aberkannt werden, beliefe sich die nachzuzahlenden Abgaben für alle sieben Jahre des Bestehens auf 1. 250 Euro. Das Gericht stellte nun auch fest, dass 1.250 Euro nicht einmal in Ansätzen den Betrag von 100.000 übersteigen, den es für eine Ahndung und damit für eine gerichtliche Zuständigkeit aber bedürfe. Überdies wäre die Anklagebehörde nicht einmal „darauf eingegangen, welcher der angeführten Beschuldigten in den einzelnen Fällen überhaupt Abgabepflichtiger ist“.
Identitäre entlastet?
Die jüngsten Entscheidungen und deutlichen Worte des Oberlandesgerichtes entlasten die Identitären von allen Vorwürfen, die öffentlichkeitswirksam gegen sie erhoben wurden. Auch wenn die Maßnahmen der Grazer Staatsanwaltschaft nun aufgehoben wurden und sämtliche rechtswidrig erlangten Erkenntnisse vernichtet werden müssen, laufen die Verfahren weiter.
Die Tagesstimme wird die Verfahren auch weiterhin ausführlich begleiten und die Leser vollumfänglich über die Vorgänge informieren. Die jüngsten Entscheidungen zeigen deutlich, wie wichtig die Arbeit der Tagesstimme ist, wenn alle etablierten Medien versagen.
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