So will ein Bürgernetzwerk gegen linke Strukturen vorgehen
Viele linke Vereine in Deutschland fürchten derzeit um ihre Gemeinnützigkeit. Tipps, wie die Sorge dieser Vereine Realität werden kann, gibt nun das patriotische Bürgernetzwerk Ein Prozent.
In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beklagten vor wenigen Tagen mehr als 100 Vereine und Stiftungen, dass sie ihr Engagement gegen „Rechtsextremismus“ gefährdet sehen. „Wir alle werden in unserem Engagement durch das Gemeinnützigkeitsrecht behindert. Es gefährdet unsere Arbeit“, heißt es in einem Brief, der dem Spiegel vorliegt. Die vor allem in Ostdeutschland aktiven Organisationen fordern Bundeskanzler und Bundesregierung auf, das Gemeinnützigkeitsrecht zu ändern. „Nur eine zügige Reform kann verhindern, dass in den nächsten Monaten immer mehr Vereine Probleme bekommen und sich zurückziehen“, steht in dem Schreiben, wie der Spiegel berichtet.
Verlust der Gemeinnützigkeit
Die Unterzeichner beklagen, dass sie mit der Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit rechnen müssen, wenn sie sich politisch engagieren. „Wir bekommen Briefe vom Finanzamt, die die Gemeinnützigkeit anzweifeln, weil wir Demonstrationen organisiert haben“, schreiben sie. Die Finanzbehörden drohten mit dem Verlust der Gemeinnützigkeit, weil ihr Einsatz für Grundrechte als „einseitig“ kritisiert werde, berichtet der Spiegel weiter. Genau hier setzt das patriotische Bürgernetzwerk Ein Prozent an und gibt Tipps, wie man sich gegen linke Vereine und Unternehmen wehren kann.
Der erste Schritt, um Vereine und Organisationen an ihren satzungsgemäßen Zweck zu erinnern, bestünde darin, Informationen über ihre politischen Aktivitäten zu sammeln. „Dokumentiert die satzungsfremden Tätigkeiten der Organisation. Beispielsweise stützte sich der Bundesfinanzhof im Fall von Attac allein auf Aussagen der Vereins-Homepage“, erklärt Ein Prozent in einem Blog-Beitrag. In Deutschland können mehrere Dinge zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, darunter eben auch die Verfolgung satzungsfremder Zwecke und die Ausrichtung gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Daran orientieren sich die Tipps des Bürgernetzwerks. „Wenn Sport- oder Kulturvereine auf den politischen Anti-rechts-Zug aufspringen, kann dies zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Auch die Zusammenarbeit mit Linksextremisten oder das Teilen ihrer Thesen könnte die Gemeinnützigkeit bedrohen“, so Ein Prozent weiter. In beiden Fällen gäbe es einen Ansatzpunkt für eine Anzeige.
Weitreichende Folgen für Vereine
Laut Bundesfinanzhof sind geistige Offenheit, kein politischer Aktivismus (politische Meinungen sollen nicht durchgesetzt werden), parteipolitische Neutralität (keine Abhängigkeiten, Nähe oder Verstrickungen), objektive und sachliche Argumentation sowie ein Handeln im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung Beurteilungskriterien für Vereine. Politik sei nicht gemeinnützig, entscheidend sei, ob die politische Tätigkeit der Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks diene.
Würde ein Verein oder ein Unternehmen seine Gemeinnützigkeit verlieren, hätte dies weitreichende Folgen. So wäre eine rückwirkende Besteuerung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer etc. bis zu zehn Jahre rückwirkend fällig und öffentliche und private Fördermittel müssten zurückgezahlt werden. Darüber hinaus würden die Verantwortlichen des Vereins oder der Firma persönlich haften. In weiterer Folge bestünde eine Pflicht, gegen die handelnden Personen vorzugehen. Die Ausstellung von Spendenbescheinigungen wäre nicht mehr möglich und der betroffene Verein oder das betroffene Unternehmen würde Privilegien wie die Nutzung öffentlicher Einrichtungen verlieren.
Hoffnung auf parteipolitische Neutralität
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit müsse aber nicht das einzige Ziel sein, so Ein Prozent. „Ein Brief vom Finanzamt nach einer fundierten Anzeige reicht oft aus, um gemeinnützige Organisationen an ihren Satzungs- und Gründungsauftrag zu erinnern.“ Vielleicht würde sich so parteipolitische Neutralität durchsetzen und ein offener demokratischer Austausch gefördert. Zudem könnten so verkrustete Strukturen und der „linksgrüne Filz“ aufgebrochen werden. „Jeder Vereinsvorsitzende wird es sich zweimal überlegen, ob er den nächsten zweifelhaften Aufruf gegen Andersdenkende unterzeichnet“, so Ein Prozent.