Bundesrat plant schnelleren Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber
In Deutschland sollen Asylbewerber künftig schneller arbeiten dürfen – bereits nach drei Monaten sollen sie Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erhalten.
Berlin. – Asylbewerber sollen künftig bereits nach drei Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur „frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt“ vor. Angesichts der unkontrollierten Zuwanderung stoße die Bundesregierung „bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze“, heißt es in der Begründung. Zugleich trügen Migranten als Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei.
Integration durch Erwerbstätigkeit
Ziel der geplanten Gesetzesänderung sei es, Asylbewerbern frühzeitig gesellschaftliche Teilhabe durch Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Zudem solle ein weiterer Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen verhindert werden. Die Migrationsgesellschaft erwarte, „dass diejenigen, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren, arbeiten“, heißt es in dem Entwurf.
Nach derzeitiger Rechtslage gilt für Asylsuchende ein absolutes Arbeitsverbot von drei bis sechs Monaten, je nachdem, ob sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen oder nicht. Um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen, soll § 61 AsylG geändert werden.
Einschränkungen bleiben bestehen
Ausgenommen von der Neuregelung sollen Asylbewerber bleiben, bei denen die Gesetzeslage „ein absolutes Beschäftigungsverbot vorsieht, weil sie das Asylrecht missbrauchen“. Dies betrifft insbesondere Personen aus sicheren Herkunftsstaaten sowie Asylbewerber, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde.