Bundesregierung: Frage der Reparationen an Polen „abgeschlossen“
Die Bundesregierung verweigert Entschädigungszahlungen an polnische NS-Opfer und beruft sich auf alte Verträge. Aber die Kontroverse um die deutsch-polnischen Beziehungen spitzt sich zu.
Berlin. – Die Bundesregierung hat sich in einer aktuellen Stellungnahme zurückhaltend zu möglichen Entschädigungszahlungen an polnische NS-Opfer geäußert. Eine Anfrage der AfD-Fraktion, die die Bedeutung solcher Zahlungen für die deutsch-polnischen Beziehungen beleuchten sollte, wurde nur teilweise beantwortet.
Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort, dass aus ihrer Sicht keine völkerrechtlichen oder rechtlichen Verpflichtungen mehr bestünden, Reparationen oder individuelle Entschädigungszahlungen an Polen oder polnische Staatsbürger zu leisten. Diese seien durch frühere Verträge und Leistungen erfüllt worden.
Entschädigung abgelehnt
Gleichwohl anerkennt die Bundesregierung die Bedeutung der Geste freiwilliger Wiedergutmachungsleistungen für die bilateralen Beziehungen, insbesondere vor dem Hintergrund polnischer Reparationsforderungen, die von der gegenwärtigen polnischen Regierung nicht mehr verfolgt werden. Konkrete Pläne oder Summen wurden jedoch nicht genannt, was darauf schließen lässt, dass die Verhandlungen in einem frühen Stadium abgebrochen wurden.
Dem Vernehmen nach soll die Bundesregierung eine einmalige Entschädigung in Höhe von 200 Millionen Euro angeboten haben, was von polnischer Seite als unzureichend abgelehnt wurde. Die Bundesregierung äußerte sich jedoch nicht konkret zu den Details dieses Angebots oder zu den Gründen für das Scheitern der Verhandlungen.
Ob und in welcher Höhe ein neues Angebot unterbreitet wird, ließ die Bundesregierung offen. Auch eine Angleichung der Entschädigungsleistungen an die für jüdische NS-Opfer mit israelischer Staatsangehörigkeit gezahlten Beträge wurde nicht ausgeschlossen; konkrete Berechnungen oder Pläne liegen derzeit aber nicht vor.
Weiteres Vorgehen ungewiss
Kritisch diskutiert wird auch die Frage, ob die Bundesregierung über die Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“ direkte Zahlungen an die betroffenen NS-Opfer leisten könnte, auch wenn es zu keiner Einigung mit der polnischen Regierung kommen sollte. Die Bundesregierung hat sich hierzu nicht eindeutig geäußert und diese Möglichkeit zunächst offen gelassen.
Das weitere Vorgehen der Bundesregierung in dieser sensiblen Frage bleibt damit unklar und beschäftigt weiterhin Opposition und Öffentlichkeit. Die Bedeutung der Wiedergutmachungsleistungen für die deutsch-polnischen Beziehungen bleibt ein brisantes Thema, insbesondere angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen und der prekären Finanzlage in Deutschland.