Bundestag beschließt Wahlrechtsreform
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat am Freitag im Bundestag ihre umstrittene Wahlrechtsreform beschlossen. Ziel der Reform ist es, den aufgeblähten Bundestag zu verkleinern.
Berlin. - Die mit den Stimmen der Koalitionsparteien verabschiedete Reform soll dazu beitragen, die Effizienz und Funktionsfähigkeit des Bundestages zu verbessern. Insbesondere Linke und CSU machen der Ampel in diesem Punkt schwere Vorwürfe - und wollen das Bundesverfassungsgericht anrufen. Mit der Wahlrechtsreform werden die Zahl der Wahlkreise und die Zahl der Bundestagsabgeordneten verringert. Der Bundestag soll von derzeit 736 auf rund 630 Abgeordnete verkleinert werden. Befürworter der Reform argumentieren, dass die Verringerung der Zahl der Abgeordneten eine effizientere und kostengünstigere Gesetzgebung zur Folge haben wird, während Kritiker befürchten, dass die Änderungen negative Auswirkungen auf die demokratische Repräsentation haben werden.
Wahlrechtsreform soll Bundestag verkleinern
Ein zentraler Aspekt der Wahlrechtsreform ist darüber hinaus die Abschaffung der Direktmandatsklausel, die bisher den Kandidaten mit den meisten Erststimmen in ihrem Wahlkreis unabhängig von der Parteiliste den direkten Einzug in den Bundestag sichert. Vor allem die CSU und die Linkspartei - die Linke wäre ohne die Direktmandatsklausel derzeit nicht im Bundestag vertreten - könnten von einer Abschaffung dieser Klausel betroffen sein. Aber auch die CSU hat derzeit bundesweit nur 5,1 Prozent der Stimmen - auch ihr Einzug in den Bundestag wäre durch die Reform in Gefahr.
Die AfD, die ursprünglich einen ähnlichen Antrag vorbereitet hatte, sieht sich nun mit dem Problem konfrontiert, dass die Reform ihrer Präsenz in Mitteldeutschland nachhaltig schaden könnte. Der Thüringer Landtagsabgeordnete kommentierte das Abstimmungsverhalten seines Parteifreundes Martin Sichert, der seine Wahl auf Twitter bekannt gab, wie folgt: „Herzlichen Glückwunsch. Sie haben einem offenkundig verfassungswidrigen Vorschlag zugestimmt, der sich dazu auch noch negativ auf die Repräsentanz Ostdeutschlands im Bundestag auswirkt & in erster Linie dazu dient, Opposition zur Ampel zu schaden“.