Bundestagswahl: FDP droht in mehreren Bundesländern Wahlausschluss

Ein Mitglied der FDP hat bei den Landeswahlleitern Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren eingelegt. Der Partei droht nun in mehreren Bundesländern der Ausschluss von der Wahl.

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Bundestagswahl: FDP droht in mehreren Bundesländern Wahlausschluss

Der FDP droht in mehreren Bundesländern der Ausschluss von der Bundestagswahl.

© IMAGO / Revierfoto

Berlin. – Der FDP droht in mehreren Bundesländern der Ausschluss von der Bundestagswahl. Ein Mitglied der Partei hat bei den Landeswahlleitern Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren eingelegt, wie Table Briefings berichtet. Bei den Nominierungsparteitagen sei gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden, so der Vorwurf.

Vorwurf der nicht geheimen Wahl

In der Beschwerde wird angeführt, dass bei den Aufstellungsversammlungen anstelle der vorgedruckten Stimmzettel handschriftliche Eintragungen auf leeren Zetteln vorgenommen wurden. „Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden“, heißt es in dem Schreiben an die Landeswahlleiter.

Fehlende Wahlkabinen und enge Sitzordnung

Der Beschwerdeführer bemängelt ferner, dass auf Parteitagen häufig keine Wahlkabinen zur Verfügung stünden und die Delegierten dicht beieinander säßen. Dies führe dazu, dass die Wahlhandlung an sich nicht geheim sei. Der Beschwerdeführer verweist auf den Leitfaden des Bundeswahlleiters, in dem es ausdrücklich heiße: „Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann.“

Juristische Untermauerung der Vorwürfe

Der Beschwerdeführer zitiert in seiner Beschwerde auch mehrere Gerichtsentscheidungen, die die Bedeutung der geheimen Wahl unterstreichen. So habe der Landeswahlausschuss in Nordrhein-Westfalen 2009 festgestellt, dass die geheime Wahl verletzt sei, wenn eine Identifizierung der Wähler anhand ihrer Handschrift auf dem Stimmzettel möglich sei. Darüber hinaus führt der Beschwerdeführer YouTube-Aufnahmen von Listenaufstellungen der FDP in verschiedenen Bundesländern an, um seine Vorwürfe zu belegen.

Berichte über systematische Versuche der Identifikation

Der Beschwerdeführer berichtet auch von systematischen Versuchen, Stimmzettel Wählern zuzuordnen. „Teilweise wird regelmäßig versucht, Stimmzettel den Wahlberechtigten zuzuordnen“, schreibt er. So würden in Nordrhein-Westfalen immer die gleichen Personen mit der Auszählung betraut, um die Kreisverbände auf Linie zu bringen. Er spricht auch von kleineren Wahlversammlungen auf Kreisebene, bei denen die Zuordnung der Stimmzettel besonders einfach sei. „Ich halte diese Mängel, die dazu führen, dass bei einer Rechtsstaatspartei wie der FDP, das Prinzip der geheimen Wahl so dermaßen ausgehebelt wird, für nicht hinnehmbar“, erklärt der Beschwerdeführer.

Rechtsstaatliche Alternativen zur geheimen Wahl

Der Beschwerdeführer schlägt als Alternativen elektronische Vorwahlen oder vorgedruckte Stimmzettel vor, wie sie in anderen Bundesländern verwendet werden. In Berlin und Bayern wurde beispielsweise eine elektronische Vorwahl ab Listenplatz 3 durchgeführt. Andere Parteien sehen bei spontanen Kampfkandidaturen vor, dass die Namen der Kandidaten zunächst handschriftlich auf den Stimmzetteln vermerkt werden, die Stimmzettel dann aber eingesammelt und neu verteilt werden, um eine Zuordnung der Handschrift zu verhindern.

Prüfung der Vorwürfe durch die Wahlleiter

Mehrere Landeswahlleiter bestätigten den Eingang der Beschwerde und kündigten eine Prüfung der Vorwürfe an. Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums sagte, der Landeswahlleiter habe die FDP bereits angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Am Freitag entscheiden die Kreis- und Landeswahlausschüsse über die Zulassung der Landeslisten.

Sollten die Wahlausschüsse die Listen der FDP für ungültig erklären, könnte die Partei bis zum 27. Januar Beschwerde einlegen. Die endgültige Entscheidung über die Zulassung treffen der Bundeswahlausschuss und der Landeswahlausschuss am 30. Januar. Sollten die Vorwürfe bestätigt werden, könnte die FDP in den betroffenen Bundesländern nicht zur Bundestagswahl antreten. Einen ähnlichen Fall gab es bereits bei der Bundestagswahl 2021, als die Grünen im Saarland von der Wahl ausgeschlossen wurden.

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