Bundesverfassungsgericht verringert Parteienfinanzierung
Rund 25 Millionen Euro pro Jahr wollte die Große Koalition für den Kampf gegen Hacker, Falschnachrichten und Datenschutz haben.

Plenarsaal im Bundestag
© Times, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia CommonsKarlsruhe. - Das höchste deutsche Gericht hat in einem aktuellen Urteil die 2018 beschlossene Erhöhung der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Damals hatten CDU und SPD rund 190 Millionen Euro pro Jahr gefordert, nach Verhandlungen sollten es 25 Millionen Euro werden. Doch auch diese Erhöhung habe der Gesetzgeber damals nicht ausreichend begründet, hieß es in dem Urteil. Die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König, sagte: „Die Parteien müssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben.“
Oppositionsklage erfolgreich
216 Abgeordnete von Grünen, Linkspartei und FDP hatten gegen die Parteienfinanzierung geklagt, die AfD war nicht beteiligt. Trotz des eigenen Vorteils durch die höhere Finanzierung ließen sie das satte Plus auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Es ging um die Frage, ob sich Parteien aus Steuergeldern selbst bedienen dürfen, „ein solcher Eindruck kann zu einem nachhaltigen Akzeptanzverlust für dieses System führen“, so die Vorsitzende. Dass sich die Verhältnisse grundlegend geändert hätten, hätten die Parteien hinreichend dargelegt, so König – die Erhöhung könne also gerechtfertigt sein. Was für die Große Koalition als verfassungswidrig galt, könnte also unter der Ampel durch geschickte politische Argumentation doch noch kommen.