BVerfG-Urteil: Nicht-EU-Ausländer erhielten zu Unrecht kein Kindergeld
Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekamen Nicht-EU-Ausländer über Jahre zu Unrecht kein Kindergeld.
Karlsruhe. – Ausländer, welche nicht aus der Europäischen Union (EU) kommen und in Deutschland leben, haben laut dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu Unrecht kein Kindergeld erhalten. Von dieser Entscheidung ist eine Vorschrift aus den Jahren 2006 bis 2020 betroffen. Arbeitslose Nicht-EU-Ausländer sollten demnach erst das Kindergeld ausgezahlt bekommen, wenn sie sich nach drei Jahren aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen in der Bundesrepublik aufgehalten haben.
Diskriminierung von „Nicht-EU-Ausländern“
Der zuständige Zweite Senat des BVerfG kritisierte die Verknüpfung des Anspruches auf Kindergeld mit der Integration in den Arbeitsmarkt. Nicht-EU-Ausländer ohne Arbeit würden somit gegenüber solchen Nicht-EU-Ausländern, die einer Arbeit nachgehen, schlechter gestellt werden. Hier sahen die urteilenden Richter eine Ungleichbehandlung und eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatzes. Demnach darf niemand aufgrund seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. Betroffene werden jedoch nicht davon profitieren, da die Kindergeldbescheide aus diesem Zeitraum schon bestandskräftig sind.
René Springer: „Einladung an Migranten“
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, äußerte sich folgendermaßen:
Deutschland: 459 Millionen Euro Kindergeld fließen ins Ausland (03.05.2022)