Debatte über Werbungsverbot für Abtreibungen in Deutschland

In Deutschland diskutieren Politiker derzeit über das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Grüne und Linke wollen den umstrittenen Strafrechtsparagraphen 219a streichen, der Ärzten verbietet, für Abtreibungen zu werben. Am Donnerstag protestierten einige Frauenorganisationen für die Streichung des Paragraphen vor dem Deutschen Bundestag.
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Debatte über Werbungsverbot für Abtreibungen in Deutschland

Bildquelle: Pixabay

In Deutschland diskutieren Politiker derzeit über das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Grüne und Linke wollen den umstrittenen Strafrechtsparagraphen 219a streichen, der Ärzten verbietet, für Abtreibungen zu werben. Am Donnerstag protestierten einige Frauenorganisationen für die Streichung des Paragraphen vor dem Deutschen Bundestag.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland, wie auch in Österreich, zwar im Allgemeinen rechtswidrig, in einer Reihe von Ausnahmefällen jedoch innerhalb der ersten zwölf Wochen straffrei. Wer dafür wirbt, dem drohen bis zu zwei Jahren Haftstrafe.

Abschaffen oder ändern?

Am Donnerstagabend befassten sich die deutschen Bundestagsabgeordneten mit dem Paragraphen 219a, der all jenen mit Strafe droht, die „öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ihres Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ ihre Hilfe zum Schwangerschaftsabbruch anbieten. Während Linke und Grüne verlangen, den Paragraphen abzuschaffen, verteidigen AfD, CDU und CSU das Gesetz. Die FDP fordert eine Novellierung. Auch die SPD hatte vor einigen Wochen in einem Gesetzentwurf beschlossen, §219a abzuschaffen. Eine fraktionsübergreifende Kompromisslösung sei aber ebenfalls denkbar. Eine endgültige Entscheidung wird jedoch noch einige Monate auf sich warten lassen.

Eine Ärztin startete die Diskussion

Die Ärztin Kristina Hänel hatte die Debatte wieder ins Rollen gebracht. Sie hatte auf der Webseite ihrer Praxis darüber informiert, dass sie Abtreibungen vornimmt. Dafür verhängte das Amtsgericht Gießen eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Daraufhin hatten mehrere Bundesländer dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, der §219a aufheben soll.

 

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