Journalist vom Auswärtigen Amt im Stich gelassen? Billy Six vor Gericht erfolgreich
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass deutsche Journalisten im Ausland verhaftet wurden. Einer von ihnen war Billy Six, der nach seiner Freilassung 2019 dem Auswärtigen Amt mangelnde Unterstützung vorwarf.
Der Journalist Billy Six wurde mehrfach im Ausland inhaftiert.
© IMAGO / Christian DitschKarlsruhe. – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass im Ausland festgenommene Journalisten überprüfen können müssen, ob sie vom deutschen Staat ausreichend diplomatisch unterstützt wurden. In einem aktuellen Fall gab das Gericht laut Medienberichten einer Beschwerde des deutschen Journalisten Billy Six teilweise statt.
Billy Six und seine Auslandseinsätze
Der 38-jährige Billy Six schrieb in der Vergangenheit unter anderem für die Junge Freiheit. Er berichtet vor allem aus Krisen- und Kriegsgebieten in aller Welt. In den vergangenen Jahren war er häufig in Konfliktregionen aktiv und nutzte soziale Netzwerke und Videoportale, um seine Reportagen zu verbreiten. Im Jahr 2013 war er während einer Reportage in Syrien rund zwölf Wochen lang inhaftiert.
Der aktuelle Fall betrifft die Verhaftung von Billy Six im Jahr 2018 in Venezuela. Er wurde in das Zentralgefängnis der venezolanischen Geheimpolizei in Caracas gebracht. Ihm wurden „Spionage“, „Rebellion“ und Verletzung von Sicherheitszonen“ vorgeworfen. Reporter ohne Grenzen bezeichnete dies als „Farce“. Nach vier Monaten Haft konnte Six das Land am 15. März 2019 schließlich verlassen.
Klage gegen den deutschen Staat
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wollte Billy Six vor den Verwaltungsgerichten feststellen lassen, dass ihm in Venezuela kein angemessener diplomatischer Schutz durch die Bundesrepublik Deutschland gewährt worden sei. Sowohl das Verwaltungsgericht Berlin als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wiesen seine Klage ab und verneinten eine Wiederholungsgefahr.
Die Verfassungsbeschwerde von Billy Six hingegen hatte nun teilweise Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Gerichte die Möglichkeit einer erneuten Inhaftierung zu eng ausgelegt hatten. Dadurch sei Six in seinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Rechtsschutz verletzt worden. In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass Six, wie er selbst unwidersprochen vorgetragen habe, bereits mehrfach im Ausland inhaftiert gewesen sei. Zudem habe er bekräftigt, auch in Zukunft aus Krisengebieten berichten zu wollen. Daraus ergebe sich die Möglichkeit einer erneuten Inhaftierung.