Rentenversicherung: Gesamtdefizit erreicht 2023 historischen Milliardenwert

Im Jahr 2023 erreichte das Defizit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland mit über 1.023 Milliarden Euro einen historischen Höchststand, belastet durch hohe versicherungsfremde Leistungen und ungleiche Finanzierung.

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Rentenversicherung: Gesamtdefizit erreicht 2023 historischen Milliardenwert

Im vergangenen Jahr hat das Defizit der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland seinen Höchststand erreicht.

© IMAGO / Wolfgang Maria Weber

Berlin. – Nach Angaben der Rentenversicherungsträger hat das aufsummierte Gesamtdefizit seit 1957 der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland im Jahr 2023 mit 1.023 Milliarden Euro einen historischen Höchststand erreicht, was zu erheblichen Belastungen der Versicherten und Rentner führen wird. Seit Beginn der Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 1957 liegt der Anteil der versicherungsfremden Leistungen zwischen 34 und 40 Prozent der gesamten Rentenausgaben. Zu diesen versicherungsfremden Leistungen zählen soziale Aufgaben wie Renten für Kindererziehungszeiten, Rentenzuschläge für Geringverdiener oder Zeiten mit geringer Beitragszahlung, die mit dem eigentlichen Zweck der Rentenversicherung nicht vereinbar sind, da sie keine entsprechende Beitragszahlung voraussetzen.

Trotz dieser hohen Belastung stellt der Bund seit Jahrzehnten nur 26 bis 27 Prozent der erforderlichen Mittel zur Finanzierung dieser versicherungsfremden Leistungen zur Verfügung. Das wachsende Defizit, das inzwischen die Billionengrenze überschritten hat, wird ausschließlich durch die Beiträge der Versicherten getragen, während Politiker, Selbständige und Beamte sich nicht an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben beteiligen. Dies führt zu einer gravierenden Ungleichbehandlung und schafft faktisch ein Zweiklassenrecht im Bereich der Altersvorsorge.

Zwei-Klassen-System führt zu Problemen

Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen seit 1981 klargestellt, dass der Gleichheitssatz und der Eigentumsschutz für Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung im Vergleich zu anderen Alterssicherungssystemen nicht gelten. Ein Punkt, der durchaus auf Kritik stößt. „Nach 1945 haben die staatlichen und gesellschaftlichen Eliten für sich selbst andere, wesentlich bessere Regelungen geschaffen, für die selbstverständlich die Regeln des Rechtsstaats und des Grundgesetzes gelten. Gleichzeitig haben sie die politische Beliebigkeit zum Rechtsstaatsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner erhoben“, kritisiert X-Nutzer Nightglow die Zahlen der Rentenkassen.

Ob das bestehende umlagefinanzierte Rentensystem ohne die Belastung durch versicherungsfremde Leistungen tatsächlich so reformbedürftig wäre, wie es oft dargestellt wird, bleibt offen. Klar ist aber, dass eine angemessene Steuerfinanzierung dieser Leistungen den Beitragssatz zur gesetzlichen Sozialversicherung um mehr als acht Prozentpunkte senken könnte. Die Weigerung, hier Transparenz zu schaffen und die Finanzierung zu reformieren, trägt weiter zur finanziellen Belastung der Rentenversicherung und ihrer Versicherten bei.

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