Aufstellen von Weihnachtskrippen in Mexiko vielleicht schon bald verboten
Kommende Woche will der Oberste Gerichtshof in Mexiko darüber beraten, ob das Aufstellen von Weihnachtskrippen gegen die Religionsfreiheit im Land verstößt.
Mexiko-Stadt. – In Mexiko könnte das Aufstellen von Weihnachtskrippen im öffentlichen Raum bald der Vergangenheit angehören. Richter des Obersten Gerichtshofes beraten am 9. November darüber, ob diese weit verbreitete Tradition gegen die in der Verfassung verankerte Religionsfreiheit verstößt. Der Grundsatz des laizistischen Staats sowie der Gleichheit und Nichtdiskriminierung könnten durch die szenische Darstellung der Geburt Jesu verletzt sein, so das Argument des Höchstrichters Juan Luis Gonzalez Alcantara.
Klage wegen aufgestellter Krippe eingereicht
Vor zwei Jahren hatten Bürger aus Chochola im Bundesstaat Yucatan eine Klage eingereicht, nachdem im Rathaus der Stadt eine Weihnachtskrippe aufgestellt worden war. Damals wurde gefordert, dass Behörden die Finanzierung und Anbringung religiöser Symbole im öffentlichen Raum untersagt wird. Der Höchstrichter drängt darauf, den Stadtrat von Chochola zu Maßnahmen zu verpflichten, „um die Ausübung der Religionsfreiheit und folglich die weltanschauliche Pluralität innerhalb der Stadtverwaltung zu fördern“.
Staat darf laut Verfassung keine Religion bevorzugen
In einem aktuellen Beitrag für das Kirchenportal Desde la fe wird für ein „positives“ Verständnis von Religionsfreiheit geworben – für jenes, das „verschiedene soziale und religiöse Erscheinungsformen und ethische Überzeugungen respektiert, und zwar in Harmonie und Inklusion“, wie P. Mario Angel Flores Ramos, Direktor der Kommission für Glaubenslehre der Erzdiözese Mexiko-Stadt, sagte. Aus Kirchensicht sei die Darstellung der Krippe und anderer religiöser Symbole rechtlich zulässig – durch die freie Meinungsäußerung und als Förderung einer „toleranten, integrativen Gesellschaft, die die Freiheit aller ihrer Bewohner respektiert“.
Die mexikanische Verfassung zählt zu den besonders laizistischen. So heißt es in Artikel 130, in dem der Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche verankert ist: „Der mexikanische Staat ist säkular. Er übt seine Befugnis über alle religiösen Kundgebungen, ob individuell oder kollektiv, nur im Hinblick auf die Einhaltung der Gesetze, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Moral sowie den Schutz der Rechte Dritter aus.“ Der Staat dürfe keine Religion, Kirche oder religiöse Gruppierung bevorzugen oder privilegieren.