OLG entscheidet: Facebook darf „Ein Prozent“ weiter sperren

Im Rechtsstreit zwischen dem US-Konzern Facebook und dem patriotischen Bürgernetzwerk „Ein Prozent“ entschied das Gericht zugunsten des Social-Media-Giganten. „Ein Prozent“ spricht von einem politischen „Skandalurteil“ und will weiter dagegen vorgehen.
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OLG entscheidet: Facebook darf „Ein Prozent“ weiter sperren

Bild: Philip Stein, Leiter der Bürgerinitiative „Ein Prozent“, nach dem Gerichtsurteil in Dresden / Screenshot YouTube „Ein Prozent“

Im Rechtsstreit zwischen dem US-Konzern Facebook und dem patriotischen Bürgernetzwerk „Ein Prozent“ entschied das Gericht zugunsten des Social-Media-Giganten. „Ein Prozent“ spricht von einem politischen „Skandalurteil“ und will weiter dagegen vorgehen.

Dresden. – Am Dienstag hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden, dass das Unternehmen Facebook die Accounts der Bürgerinitiative „Ein Prozent e.V.“ in den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram sperren durfte. Der Verein würde der Definition einer „Hassorganisation“ entsprechen. Für Philip Stein, Leiter von „Ein Prozent“, ist das Urteil ein Skandal.

Kritik an Definition von „Hassorganisation“

Das OLG Dresden erklärte in seiner Entscheidung zwar, dass die Meinungs- und Kommunikationsgrundrechte der Nutzer sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Ausschlusses bei einer Sperrung berücksichtigt werden müssten. Allerdings sei in den Gemeinschaftsrichtlinien der Netzwerke für die Nutzer klar erkennbar, was erlaubt sei. Der Verein „Ein Prozent“ würde demnach der Definition einer „Hassorganisation“ entsprechen, was auch in den Auszügen aus Verlautbarungen des Nutzers in den sozialen Netzwerken ersichtlich sei. Der Verein ziele darauf ab, Personen aufgrund ihrer ethnischen Abstammung oder religiösen Überzeugung anzugreifen. Der Ausschluss sei daher rechtens, entschied das OLG.

Auf seinem Blog übt „Ein Prozent“ indes Kritik an dem Urteil, denn „es erlaubt einem US-Monopolisten, zu definieren, wer in Deutschland als ‚Hassorganisation‘ zu gelten hat und somit aus dem politischen Willensbildungsprozess ausgeschlossen werden darf“. Der Begriff „Hassorganisation“ sei jedoch kein juristischer Fachbegriff, sondern „eine von Facebook definierte Wortschöpfung, die jeglicher Grundlage entbehrt und nicht klar umrissen“ sei. Wie es auf dem Blog weiter heißt, soll der Richter bei der Urteilsverkündung auch einen Aufkleber angeführt haben, der beweise, dass „Ein Prozent“ Ausländer pauschal herabwürdige. Auf dem betreffenden Aufkleber ist „Kehrt nach Hause zurück, eure Heimat braucht euch!“ zu lesen. Dazu würde der Verein, wie es im Beitrag auf dem Blog heißt, natürlich bis heute stehen.

„“Ein Prozent“ will weiterkämpfen

Bezüglich der Urteilsbegründung des Richters betonte der Anwalt von „Ein Prozent“, dass sich der von ihm vertretene Verein bei Facebook „nichts zuschulden kommen lassen“ habe und es nicht einen Beitrag gebe, der unzulässig wäre. Eine „Sperrung ohne Gelbe Karte und Vorwarnung“ sei unverhältnismäßig, zitiert ihn der MDR. In der Verhandlung hatte der Richter erklärt, dass Soziale Netzwerke berechtigt seien, Meinungen einzuschränken. Sie dürften dabei auch strenger sein, als es der Staat in vergleichbaren Fällen wäre.

Der Verein, der bis zur Kontosperrung über 100.000 Unterstützer auf Facebook hatte, will das Urteil aber nicht auf sich sitzen lassen. „Wir stehen, agieren und klagen stellvertretend für eine ganze Bewegung an vorderster Front“. Dabei bittet der Verein auch um Spenden, denn bisher habe ihn der Prozess fast 100.000 Euro gekostet. Mit dem Prozess kämpfe man letztlich auch für ein „Grundsatzurteil für alle deutschen Patrioten“.


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Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und studierte Übersetzen mit der Sprachkombination Russisch und Englisch in Graz.

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