Evangelisches Medienportal fragt: „Sollte man Höcke Grundrechte absprechen?“

Vor einigen Tagen sorgte ein Beitrag des Portals evangelisch.de auf Instagram für viel Aufregung. Das Portal wollte von seinen Nutzern wissen, ob Björn Höcke bestimmte Grundrechte abgesprochen werden sollten. Später wurde der Kommentarbereich deaktiviert.

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Evangelisches Medienportal fragt: „Sollte man Höcke Grundrechte absprechen?“

Björn Höcke bei einer Sitzung im Thüringer Landtag.

© IMAGO / Jacob Schröter

Berlin. – Das Portal evangelisch.de, das als Portal des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik (GEP) auftritt, hat vor einigen Tagen auf seinem Instagram-Profil die Frage aufgeworfen, ob das Bundesverfassungsgericht dem thüringischen AfD-Landeschef Björn Höcke bestimmte Grundrechte aberkennen sollte und verwies in diesem Zusammenhang auf eine Kolumne des Ethik-Kolumnisten Alexander Maßmann, der sich in seinem Beitrag auf dem evangelischen Portal statt für ein Verbot der AfD eher für die Aberkennung bestimmter Grundrechte Höckes ausgesprochen hatte. In den Kommentaren unter dem Instagram-Beitrag machten offenbar viele Nutzer ihrem Unmut Luft – der Bereich wurde vorübergehend deaktiviert, weil man wolle, „dass unsere sozialen Kanäle Safe Spaces für unsere Community bleiben“. Auch unter der Kolumne, auf die im Instagram-Beitrag verwiesen wird, ist das Absetzen von Kommentaren – gleich wie bei anderen Beiträgen auf dem Portal – nicht möglich.

„AfD könnte von gescheitertem Verbotsverfahren profitieren“

„Sollte man die AfD verbieten? Ich bin für ein anderes Vorgehen“, erklärt der Autor in seiner Kolumne. „Ein breites Bündnis von Politiker:innen soll Björn Höcke vor dem Bundesverfassungsgericht anzeigen, weil er ein einflussreicher Rechtsextremist ist, der sich für die Abschaffung der freiheitlichen Demokratie einsetzt.“ Das Gericht solle Höcke das Recht entziehen, sich als thüringischer Spitzenkandidat zur Wahl zu stellen. In diesem Zusammenhang verweist der Autor auf Artikel 18 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Wer seine eigenen Grundrechte dazu missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen, hat selbst wichtige Grundrechte verwirkt.“

Während ein Parteiverbot bereits vielfach diskutiert und solch ein Verfahren auf Basis des Grundgesetztes auch möglich sei, stelle sich die Frage, wie viele verfassungsfeindliche Aussagen aus einer Partei man beibringen müsse, damit die Bestrafung mit dem Verbot auch für solche Parteimitglieder gerechtfertigt sei, die sich nicht selbst verfassungsfeindlich äußern. Zudem zeigt sich der Kolumnist besorgt, weil ein gescheiterter Versuch, die AfD zu verbieten – etwa aufgrund von juritischen Feinheiten – einen Schaden anrichten würde, der „umso größer“ sei. „Die AfD könnte dann mit dem zweifelhaften Anspruch auftreten, das Verfassungsgericht habe bestätigt, dass die Partei verfassungskonform sei – und die viele Kritik an ihr bloßer Neid. Der Fall Hubert Aiwanger hat gezeigt: Ein rechtslastiger Politiker wird an der Wahlurne klar profitieren, wenn er sich als ein David inszeniert, dem ein Goliat unfairerweise ein Bein stellt“, hält er fest.

Experten hatten sich in der Vergangenheit eher skeptisch gezeigt, was ein Parteienverbot betrifft. Anders sehe es laut dem Autor aber bei einem Verfahren gegen ein Individuum wegen „verfassungsfeindlicher Umtriebe“ aus. „Hier wäre zu prüfen, ob sich der Angeklagte demokratiefeindlich betätigt. Dann kann ihm laut 'Bundesverfassungsgerichtsgesetz' das Recht entzogen werden, sich zur Wahl zu stellen. Anders als bei dem pauschalen Verbot einer Partei, von dem sehr unterschiedliche Politiker:innen betroffen sein können, lassen sich hier Vergehen klarer dem einzelnen Täter zuordnen, und nur er oder sie wird direkt bestraft.“

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