AfD-Politiker Riller zu Volksverhetzungsurteil: „Das Urteil ist eindeutig politisch motiviert“
Mitte Dezember 2024 wurde der uckermärkische AfD-Kreistagsabgeordnete Tony Riller wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in einer Rede in Prenzlau Bootsmigranten als Mörder bezeichnet hatte. Er legte Berufung ein. FREILICH hat mit ihm gesprochen.
FREILICH: Herr Riller, was hat Sie dazu bewogen, gegen das Urteil wegen Volksverhetzung Berufung einzulegen?
Tony Riller: Das Urteil ist aus meiner Sicht eindeutig politisch motiviert und lässt in seiner Begründung eine wesentliche Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung vermissen.
Darüber hinaus hat die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft klargemacht, dass man den Sachverhalt auch mit Blick auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf entscheiden lasse wolle, weshalb sämtliche Bemühungen meines Anwalts, das Verfahren zu einer Einstellung zu bringen, von vornherein keinen Erfolg haben konnten. Gerade vor dem Hintergrund, dass ich mir in der Vergangenheit noch nie etwas zu Schulden kommen lassen habe, ist die Entscheidung des Amtsgerichts Prenzlau für mich nicht hinnehmbar.
Wie stehen Sie heute zu Ihren Äußerungen auf dem Prenzlauer Markt im April 2023?
Auf dem Marktberg habe ich den Erlebnisbericht eines syrischen Migranten wiedergegeben, den ich als Ausbilder und Integrationscoach betreut hatte. Dieser hatte von schwersten Straftaten berichtet, welche bei der Überfahrt mit einem Schlauchboot stattgefunden hatten. Diese Erzählungen hatten mich sehr erschüttert, und ich denke, dass nicht nur ich kein Verständnis dafür habe, dass Menschen, die dergleichen Verbrechen begehen, in Deutschland einen Schutzstatus erhalten. Der Vorwurf, dass ich mit meinen Worten eine komplette Bevölkerungsgruppe hätte angreifen wollen, ist haltlos.
Welche Botschaft wollten Sie damals mit Ihrer Rede vermitteln und fühlen Sie sich missverstanden?
Die Botschaft lautete, dass Deutschland die Kontrolle darüber verloren hat, wer zuwandern darf und wer nicht. Die Zuschauer auf dem Prenzlauer Marktberg haben dies auch vollkommen richtig verstanden. Der nachfolgende Prozess gegen mich ist allein aus politischen Gründen geführt worden.
Wie bewerten Sie das Urteil des Gerichts, das Ihre Äußerungen als verunglimpfend und volksverhetzend eingestuft hat?
Das Urteil ist nicht weniger als ein Skandal. Was wird mir vorgeworfen? Dass ich wiedergegeben habe, was mir ein anderer Mensch erzählt hatte?
Wo sehen Sie die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Volksverhetzung?
Volksverhetzend wäre es gewesen, wenn ich tatsächlich pauschal eine ganze Bevölkerungsgruppe angegriffen hätte. Dies habe ich allerdings nicht getan.
Welche Rolle spielt Migration in Ihrer politischen Agenda als Kreistagsabgeordneter?
Auch im Kreistag Uckermark wird laufend über die Notwendigkeit neuer Flüchtlingsunterkünfte debattiert. Dabei ist unsere Fraktion die einzige, die sich gegen solche Pläne ausspricht. Landrätin Karina Dörk (CDU) spricht laufend davon, dass es sich bei der Aufnahme um eine „Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ handelt, wir also keinerlei Entscheidungsspielraum haben, sondern umsetzen müssen, was von oben vorgegeben wird.
Solange jedoch der Bund seiner Aufgabe, unsere Grenzen zu schützen, nicht nachkommt, und solange das Land Brandenburg seine Pflicht, Menschen ohne gültiges Aufenthaltsrecht abzuschieben, nicht erfüllt, ist für uns nicht ersichtlich, warum unser Landkreis hier dennoch dazu verpflichtet sein sollte, Aufnahmekapazitäten bereitzustellen. Es ist absurd, dass wir für das Versagen der oberen politischen Ebenen in die Bresche springen sollen.
Welche politischen und juristischen Konsequenzen erwarten Sie, sollte das Urteil in der nächsten Instanz bestätigt werden?
Das würde zunächst erst einmal bedeuten, dass sich die nächste Instanz, das heißt das Oberlandesgericht Brandenburg, mit der Sache befassen muss. Erst wenn eine rechtskräftige Entscheidung vorliegt, kann man die entsprechende Bedeutung – insbesondere für den politischen Meinungskampf – daraus ableiten. Sollte die Verurteilung Bestand haben, wird das natürlich Auswirkungen für die zukünftige Ausübung der Meinungsfreiheit haben. Deshalb ist es aus meiner Sicht auch so wichtig, die Entscheidung des Amtsgerichts nicht hinzunehmen.
Wie schätzen Sie Ihre Chancen im Berufungsverfahren ein?
Tatsächlich rechne ich mir gute Chancen aus, denn einerseits wurde die Beweislage nicht hinreichend gewürdigt und andererseits sind die rechtlichen Schlüsse aus den tatsächlichen Umständen nicht haltbar. Noch einmal: Ich habe lediglich den Erlebnisbericht einer anderen Person wiedergegeben und diesen auch nicht auf komplette Gruppen übertragen.
Dennoch nehme ich das Verfahren sehr ernst, insbesondere mit Blick auf Urteile aus der jüngeren Vergangenheit, zum Beispiel im Falle von Björn Höcke.
Würden Sie Ihr Kreistagsmandat auch im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung weiter ausüben?
Ja.
Wie stehen Ihre Parteikollegen in der AfD zu dem Urteil und Ihrer Entscheidung, in Berufung zu gehen?
Meine Parteifreunde stehen vollständig hinter mir. Einige haben auch als Zeugen ausgesagt und einen guten Teil des Prozesses verfolgt. Dabei ist allen Anwesenden klargeworden, was für ein Spiel dort getrieben wurde. Das letztlich getroffene Urteil des Amtsgerichtes hat viele aus unseren Reihen empört oder sogar entsetzt und dies zurecht.
Herr Riller, vielen Dank für das Gespräch!
Zur Person:
Tony Riller ist staatlich geprüfter Bautechniker sowie Ausbilder und AfD-Kommunalpolitiker in der Uckermark.