Attentäter von Villach bleibt und könnte Steuerzahler 1,5 Millionen Euro kosten
Das Messerattentat in Villach, bei dem ein Jugendlicher getötet wurde, sorgt weiterhin für Diskussionen. Vor allem, weil der mutmaßliche Täter nicht abgeschoben wird, sondern den Steuerzahler möglicherweise Millionen Euro kosten könnte.
Der Anschlag in Villach hat in Österreich große Bestürzung ausgelöst.
© Screenshot TelegramVillach/Wien. – Nach dem Messerattentat in Villach, bei dem ein Jugendlicher getötet und mehrere Personen verletzt wurden, rücken die finanziellen Folgen für den Staat in den Mittelpunkt. Die Unterbringung des mutmaßlichen syrischen tatverdächtigen IS-Sympathisanten könnte den Steuerzahler auf Jahre hinaus Millionen kosten.
Haft und forensische Unterbringung
Dem Attentäter wird Mord und mehrfach versuchte schwere Körperverletzung vorgeworfen. Zudem könnte er wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt werden. Nach Angaben des forensischen Psychiaters Peter Rast gibt es keine Hinweise auf Unzurechnungsfähigkeit. „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für eine Unzurechnungsfähigkeit“, sagte Rast zur Heute-Zeitung.
Eine lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in Österreich jedoch nicht zwangsläufig, dass der Täter dauerhaft im Gefängnis bleibt. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass der Täter in eine forensisch-psychiatrische Anstalt eingewiesen wird, da er als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Dort könnte er auch nach Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe, also nach mindestens 20 Jahren, verbleiben. „Er bleibt dann in einer forensischen Anstalt, solange er als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wird“, sagt Rast.
Mindestens 1,5 Millionen Euro für die Unterbringung
Die Kosten für die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Einrichtung belaufen sich auf durchschnittlich 160 Euro pro Tag. Bei einer Verweildauer von 25 Jahren ergibt dies rund 1,46 Millionen Euro. Zusätzliche medizinische oder therapeutische Behandlungen sind in dieser Summe noch nicht enthalten. Sollte der Attentäter bis an sein Lebensende untergebracht bleiben, könnten die Kosten erheblich steigen. „Der Staat muss mindestens 15 Jahre lang für ihn aufkommen – wenn nicht noch viel länger“, fasst Rast die finanzielle Belastung zusammen.
Scharfe Kritik an den Kosten für den Steuerzahler übte die FPÖ in den Sozialen Medien. „Der syrische Attentäter von Villach hat nicht nur unschuldige Menschen verletzt und einen Jugendlichen getötet – jetzt soll er laut Medienberichten auch noch auf Kosten der Steuerzahler in einer forensischen Psychiatrie untergebracht werden!“, heißt es in einer Stellungnahme der FPÖ Kärnten. „In 25 Jahren – mindestens 1,5 Millionen Euro von unseren Steuergeldern! Anstatt abzuschieben, müssen wir das teuer finanzieren! Geht’s noch?!“
Eine Abschiebung des Attentäters ist nach geltendem Recht frühestens nach 15 Jahren Haft möglich. Eine Rückführung nach Syrien könnte sich jedoch als schwierig erweisen. „Es ist nicht klar, ob eine Rückführung in 15 Jahren möglich sein wird“, erklärt Rast. Sollte die politische Lage in Syrien instabil bleiben, wären jahrelange Verhandlungen mit einer neuen Regierung nötig.
FPÖ sieht Behördenversagen
Die politischen Konsequenzen des Attentats beschäftigten zuletzt auch den Nationalrat. In einer Dringlichen Anfrage warf die FPÖ Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) Versäumnisse vor. Christian Hafenecker betonte, dass bei den Behörden längst die Alarmglocken schrillen hätten müssen, da der Täter bereits in Deutschland wegen eines gefälschten Personalausweises aufgefallen sei und dort eine viertägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt habe.
Karner wies die Vorwürfe zurück und verwies auf die Erfolge der Sicherheitsbehörden bei der Verhinderung von Anschlägen. Die Sicherheitsbehörden hätten „aufgrund ihrer internationalen Vernetzung bereits mehrere Anschläge verhindern“ können, so Karner. Gleichzeitig forderte er den Ausbau der technischen Überwachungsmöglichkeiten insbesondere für junge Männer aus Syrien und Afghanistan, da diese Gruppe den Großteil der islamistischen Täter ausmache.
Ein Antrag der FPÖ, der ein Verbot des politischen Islam forderte, fand im Nationalrat keine Mehrheit (FREILICH berichtete). Angenommen wurde hingegen ein Entschließungsantrag zur rascheren Sanktionierung von Plattformen wie TikTok bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von „Hass im Netz“.