Berliner Zuwendungsreform nährt Sorge um Intransparenz bei der Mittelvergabe
Die geplanten Reformen des Berliner Zuwendungsrechts stoßen auf Kritik. Beobachter warnen vor einer Schwächung der Kontrolle und einer langfristigen politischen Einflussnahme auf Steuergelder.
Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) kritisierte den hohen bürokratischen Aufwand bei der Vergabe von Zuwendungen.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturBerlin. – Die Berliner Landespolitik plant weitreichende Reformen im Umgang mit Zuwendungen an soziale Träger. Kritiker befürchten eine massive Schwächung der Kontrollmechanismen – und politische Einflussnahme auf Jahre hinaus. Besonders scharf äußert sich Martin Kohler, Vorsitzender der AfD-Fraktion in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Sorge vor weniger Transparenz bei Steuergeldern
Kohler warnt vor einer zunehmenden Intransparenz bei der Mittelverwendung: „Für uns als Opposition ist die Verwendung der Mittel schon jetzt schwer überprüfbar“, erklärte er in einer Stellungnahme. Dabei übte er auch Kritik an konkreten Einrichtungen und Initiativen. Demnach verweigern das von der „Sozialistischen Jugend – Die Falken“ betriebene Jugendzentrum „Schloss 19“, das „Haus der Nachbarschafft“ und das „Berliner Register“ seinen Fraktionskollegen und ihm den Zutritt zu ihren öffentlichen Veranstaltungen, „während sie bereitwillig horrende Summen Steuergeld einstreichen“.
Warnung vor langfristiger Bindung öffentlicher Gelder
Kohler sieht in diesem Zusammenhang auch die bestehenden parlamentarischen Kontrollrechte in Gefahr: „Damit bleiben uns nur noch das Fragerecht – das vom Bezirksamt immer häufiger mittels nichtssagender Antworten grob missachtet wird – und das Recht auf Akteneinsicht.“ Durch die geplanten Änderungen würde es noch schwieriger, Missstände aufzudecken: „Wenn nun der Umfang und die Intervalle der Berichtspflichten ausgedünnt werden, haben wir bald gar keine Möglichkeiten, Steuergeldverschwendung und den Missbrauch von Zuwendungen aufzudecken.“
Besonders kritisch sieht Kohler das Vorhaben, mehrjährige Förderzeiträume zu ermöglichen: „Die mehrjährige Förderung wird dazu führen, dass Bezirksämter und der Senat am Ende einer Legislaturperiode ihren politisch treuesten NGOs eine langfristige Finanzierung sichern und ein an der Wahlurne herbeigeführter Machtwechsel daran nichts ändern kann“.
Berliner Zuwendungsrecht soll reformiert werden
Kohlers Kritik richtet sich gegen ein Reformvorhaben des Berliner Senats, das zuletzt vorgestellt wurde. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe hatte seit Oktober 2023 daran gearbeitet, das Zuwendungsrecht grundlegend zu vereinfachen. Laut Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) geht es um rund 9.000 Zuwendungen pro Jahr mit einem Gesamtvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro. Diese seien mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. „Das ist für viele ärgerlich und frustrierend“, sagte sie.
Künftig sollen Projektanträge nicht mehr jährlich, sondern mehrjährig gestellt werden. Auch für Förderungen unter 100.000 Euro ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen. Förderungen unter 5.000 Euro sollen direkt vergeben werden können. Bis 2027 ist zudem eine vollständige Digitalisierung des Verfahrens vorgesehen.