Deutschland: Sachverständigenrat plädiert für mehr Einbürgerungen

In der Regel muss ein Ausländer in Deutschland acht Jahre warten bis er einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann.
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Deutschland: Sachverständigenrat plädiert für mehr Einbürgerungen

Symbolbild: Deutscher Pass / Bild: flickr CC BY 2.0

In der Regel muss ein Ausländer in Deutschland acht Jahre warten bis er einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann.

Berlin. – Der deutsche Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) hat Bund und Ländern empfohlen, die praktischen Hürden für die Einbürgerung zu senken. Der Anteil von Ausländern, die sich einbürgern ließen, sei in Deutschland im europäischen Vergleich relativ niedrig, wie es in dem Jahresgutachten mit dem Titel „Normalfall Diversität? Wie das Einwanderungsland Deutschland mit Vielfalt umgeht“ heißt. Nur in Österreich, Dänemark, der Slowakei und Litauen würden noch weniger Menschen durch Einbürgerung zu Staatsbürgern.

Forderung nach einheitlicheren Verfahren

Die niedrige Einbürgerungsquote habe einen Mangel an politischer Beteiligung von Menschen mit Migrationsgeschichte zur Folge. Wie der Standard berichtet, fordert der SVR die Einbürgerungsverfahren bundesweit zu vereinheitlichen und nutzerfreundicher zu gestalten. Zwar führte der Brexit-Effekt 2019 dazu, dass die Einbürgerungsrate unter den in Deutschland lebenden Briten höher war als bei Ausländern aller anderen Nationalitäten. Und in absoluten Zahlen stellten türkische Staatsbürger mit 16.235 Einbürgerungen im gleichen Jahr die größte Gruppe. Allerdings machten unter den Türken demnach nur 1,2 Prozent der Berechtigten von der Möglichkeit Gebrauch, sich einbürgern zu lassen. Bei den Syrern taten das hingegen 19,7 Prozent derjenigen, die aufgrund von Aufenthaltsdauer und anderen Kriterien die Berechtigung dazu hatten.

Türken wollen Staatsangehörigkeit häufig nicht aufgeben

Ein Ausländer in Deutschland muss in der Regel acht Jahre warten bis er dort einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann. Schneller geht es nur bei mit Deutschen verheirateten Ausländern. Aus Sicht der Sachverständigen sollte der Einbürgerungstest nicht überbewertet werden. Die Fragen seien bekannt und seit seiner Einführung im Jahr 2009 hätten ihn über 90 Prozent der Teilnehmer bestanden. Abschreckend wirken nach Einschätzung der Experten eher die Gebühren und der Sprachtest.

Hinzu kommt aber auch, dass insbesondere Türken häufig den Wunsch, die alte Staatsangehörigkeit nicht aufgeben zu wollen, als Hindernis angeben. Hier unterstützt der SVR das „Generationenschnitt-Modell“. Es sieht vor, dass die doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung zunächst akzeptiert würde. In der nächsten oder übernächsten Generation würde die Weitergabe der ursprünglichen Staatsangehörigkeit dann aber unterbrochen. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass dieser Mechanismus allerdings im Recht der Herkunftsländern der Betroffenen umgesetzt werden müsste.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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