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Hamburg: AfD-Antrag zur Aufklärung eines möglichen Justizskandals wurde abgelehnt

Die AfD Hamburg wollte mit einem Antrag erreichen, dass mehrere Richter und Anwälte zu geleakten E-Mails Stellung nehmen, in denen die AfD parteipolitische Agitation gegen sie durch die Juristen sieht. Die anderen Parteien lehnten den Antrag jedoch ab.

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Hamburg: AfD-Antrag zur Aufklärung eines möglichen Justizskandals wurde abgelehnt

Krzysztof Walczak (AfD) wurde in der Videoaufzeichnung der Sitzung vom 26.02. zensiert, weil er die Namen der Richter aus dem E-Mail-Verkehr nannte.

© IMAGO / Chris Emil Janßen

Hamburg. – In der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am Mittwoch stand ein Antrag der AfD auf der Tagesordnung, der sich mit den Vorgängen um geleakte E-Mails von Hamburger Richtern und Staatsanwälten befasst, welche über dienstliche Accounts verschickt worden waren und in denen die Juristen nach Ansicht der AfD parteipolitische Hetze gegen die Partei betrieben haben (FREILICH berichtete). Die darin enthaltene Kritik an der Partei hatte später zur Absage einer Podiumsdiskussion geführt, an der auch ein AfD-Vertreter teilnehmen hätte sollen. Der Sachverhalt sollte mit dem AfD-Antrag nun aufgeklärt werden und die betroffenen Richter sollten dazu Stellung nehmen. Doch dazu wird es vorerst wohl nicht kommen.

AfD sieht Gefahr für die Demokratie

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak, hatte in seiner Rede zu Beginn der Debatte noch betont, dass eine unabhängige und parteipolitisch neutrale Justiz das „unverzichtbare, das wichtigste Fundament“ eines Rechtsstaates sei. Ein Richter müsse sein Amt „ohne Ansehen der Person und ohne Ansehen der Parteimitgliedschaft“ ausüben. Richter, die dies nicht täten, würden sich nicht verfassungstreu verhalten, so die Kritik. Tatsächlich seien solche Richter, so Walczak, eine Gefahr für die Demokratie, weil sie durch ihr Verhalten den Rechtsstaat delegitimierten. Und genau solche Richter, die über dienstliche E-Mail-Accounts parteipolitische Agitation betreiben würden, vermutet Walczak auch in der Hamburger Justiz.

Der AfD-Abgeordnete zählte im Folgenden einige Beispiele auf und nannte dabei auch die Namen der Richter, die in dem geleakten E-Mail-Verlauf zu lesen waren. In der Videoaufzeichnung der Sitzung, die auf der Website des Parlaments abrufbar sind, wurden die Namen der Richter jedoch durch einen Piepton zensiert. Überraschend ist das nicht. Bereits im Antrag, dem auch die geleakten E-Mails beigefügt waren, wurden die Namen der Betroffenen mit Verweis auf den Datenschutz geschwärzt.

Jedenfalls befürchteten viele Bürger der Stadt nach den Berichten nun, dass dies nur die Spitze des Eisbergs sei, so Walczak weiter. Manche Gerichtsentscheidungen würden sie sich zunehmend damit erklären, dass die Justiz „linksideologisch vereinnahmt“ werde. „Ich möchte das nicht. Ich möchte eine starke und unabhängige Justiz, der die Bürger vertrauen“, so Walczak. Die des Verfassungsbruchs verdächtigten Richter müssten in einem rechtsstaatlichen Verfahren Stellung nehmen und sich zu den Vorwürfen äußern. „Nichts anderes fordern wir heute in unserem sehr gemäßigtem Antrag in dieser Sache“, so der AfD-Abgeordnete.

SPD sieht keinen schwerwiegenden Verstoß

Der SPD-Abgeordnete Urs Tabbert sieht das anders. Die AfD sehe sich „mal wieder“ in der Opferrolle, der Antrag sei ein „rein politisches Manöver“. Eine Richteranklage, auf die die AfD möglicherweise abziele, sei das „schärfste verfassungsrechtliche Instrument“, um auf schwerwiegende Verstöße von Richtern gegen die Grundsätze der Verfassung zu reagieren. Die Hürden für dieses Instrument seien „zu Recht“ hoch, so Tabbert. Es sei kein Instrument, das aufgrund einzelner Meinungsäußerungen eingesetzt werden könne.

Auch wenn die Äußerungen einzelner Richter in ihrem Tenor kritisch sein mögen, fielen sie nicht in den Bereich eines Verhaltens, das eine Richteranklage rechtfertige, so Tabbert. Weder eine generelle Missachtung der Menschenwürde noch eine aggressiv ablehnende Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung lasse sich daraus „auch nur im Ansatz“ ableiten, so der SPD-Abgeordnete weiter. Im Gegenteil: „Es handelt sich um erkennbar politische Meinungsäußerungen innerhalb einem begrenzten beruflichen Umfeld, die nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt waren“. Persönliche Meinungsäußerungen von Richtern seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, „solange sie ihre Amtsführung nicht in unzulässiger Weise beeinflusst“.

Grüne und Linke stellen nehmen Juristen in Schutz

Auch die Grünen-Abgeordnete Lena Zagst äußerte sich zu dem AfD-Antrag, der ihrer Meinung nach deutlich mache, worum es der Partei gehe: „Kritische Stimmen sollen eingeschüchtert und der Rechtsstaat untergraben werden“. An dieser Stelle kam aus dem Plenum der Zwischenruf „im Gegenteil“. „Wer es wagt, die AfD zu hinterfragen, soll mundtot gemacht werden“, so Zagsts Vorwurf weiter. Mit Blick auf die geleakten E-Mails sagte Zagst, nicht die Meinungsfreiheit der Juristen sei der eigentliche Skandal, sondern der Versuch der AfD, Kritiker zu „diffamieren“ und „einzuschüchtern“. Die AfD verdrehe in Zusammenhang mit den Vorgängen Ursache und Wirkung, so die Grünen-Abgeordnete: „Nicht die genannten Richter*innen untergraben den Rechtsstaat, sondern die AfD selbst“. Denn die Justiz sei dem Rechtsstaat und dem Grundgesetz verpflichtet und dazu gehöre eben auch, dass Richter eine politische Meinung haben und äußern dürften, erklärte die Abgeordnete.

Ähnlich äußerte sich die Linken-Abgeordnete Carola Ensslen. „Jurist*innen, zum Teil aus dem Staatsdienst, kritisieren völlig zu Recht die Teilnahme der AfD an einer Diskussion über Justizpolitik“, leitete sie ihren Redebeitrag ein. Die AfD vertrete eine „völkisch-nationalistische“ Position, das sei „keine demokratische Position“, so der Vorwurf. Ensslen warf der AfD zudem vor, mit der Veröffentlichung der Namen der betroffenen Juristen diese „rechter Hetze“ ausgeliefert und damit die Unabhängigkeit der Justiz angegriffen zu haben. Die Linke sei solidarisch mit den Betroffenen, so die Ensslen abschließend.

AfD betonte Bedeutung der Neutralität

In der Diskussion meldete sich auch Alexander Wolf zu Wort, der als Vertreter der AfD an der erwähnten und später abgesagten Diskussion Anfang des Monats hätte teilnehmen sollen. Er verwies auf Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach Richter unabhängig nur dem Gesetz unterworfen sind und sich daher grundsätzlich parteipolitisch neutral zu verhalten haben. Schließlich solle jeder, der vor Gericht stehe, die Gewähr und das Vertrauen haben, „dass der Richter seine Sache unparteiisch und sachlich würdigt, und möglichst objektiv Recht spricht“, so Wolf.

Zu den E-Mails sagte er: „Wer in dieser Art und Weise gegen eine Partei hetzt (...), der beschädigt die Justiz und das Vertrauen in die Justiz“. Wolf machte an dieser Stelle auch deutlich, dass es zunächst nicht um eine Richteranklage gehe, sondern um Aufklärung. Dies betonte auch Walczak in seinem Schlusswort. Die AfD fordere lediglich etwas, was in einem Rechtsstaat selbstverständlich sei: „Es gibt einen Verdacht und derjenige, der verdächtigt wird, sollte die Möglichkeit erhalten, sich dazu zu äußern“. Das sei ein vernünftiges rechtsstaatliches Verfahren und auch Inhalt des Antrags. Die anderen Parteien lehnten den AfD-Antrag am Ende aber ab. Das sage mehr über das Demokratieverständnis der anderen Parteien aus als über das der AfD, so Walczak.

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