Nach Wahlannullierung in Rumänien: EGMR weist Georgescus Beschwerde ab
Ende November hatte Călin Georgescu die erste Runde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien gewonnen, doch die Wahl wurde für ungültig erklärt. Georgescu legte dagegen Beschwerde ein.
Straßburg/Bukarest. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Eilantrag des rumänischen Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu gegen die Annullierung der Wahl laut Medienberichten einstimmig abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine solche Maßnahme nicht in die Zuständigkeit des Gerichtshofes falle. Georgescu hatte beim Gerichtshof den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, die nur in Ausnahmefällen bei unmittelbar drohendem irreparablem Schaden gewährt wird. Der Gerichtshof stellte jedoch fest, dass diese Voraussetzung in seinem Fall nicht erfüllt sei.
Georgescu spricht von „formellem Staatsstreich“
Georgescu bezeichnete die Annullierung der Wahl durch das rumänische Verfassungsgericht als „formellen Staatsstreich“. Nach Angaben des rumänischen Geheimdienstes gab es jedoch Hinweise auf eine Wahlbeeinflussung, die auf einen „staatlichen Akteur“ hindeuteten und zugunsten Georgescus erfolgt sein sollen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts sei unbegründet und ohne stichhaltige Beweise getroffen worden, so Georgescu.
TikTok als Aufstiegsmotor
Der zuvor kaum bekannte Kandidat hat über die Social-Media-Plattform TikTok innerhalb kürzester Zeit einen hohen Bekanntheitsgrad erreicht. Diese Entwicklung führte zu einer Untersuchung der Plattform durch die Europäische Union. Georgescu, ein früherer Bewunderer Wladimir Putins und NATO-Kritiker, bestreitet jegliche Verbindungen zu Russland.
Die rumänische Regierung hat neue Präsidentschaftswahlen angesetzt. Der erste Wahlgang soll am 4. Mai stattfinden. Sollte kein Kandidat eine Mehrheit von über 50 Prozent erreichen, folgt am 18. Mai eine Stichwahl. Nach aktuellen Umfragen liegt Georgescu trotz der Vorwürfe in der Wählergunst vorn.