Neues Gerichtsurteil könnte Le Pens Präsidentschaftskandidatur für 2027 gefährden
Ein Urteil des französischen Verfassungsgerichts könnte Marine Le Pen die Kandidatur bei den Präsidentschaftswahlen 2027 kosten. Sollte der Antrag der Staatsanwaltschaft Erfolg haben, wäre ein Amtsverbot möglich.
Paris. – Das französische Verfassungsgericht hat am Freitag entschieden, dass es verfassungsgemäß ist, einen gewählten Politiker wegen einer Straftat vor Abschluss des Berufungsverfahrens seines Amtes zu entheben. Obwohl das Urteil einen wenig bekannten ehemaligen Lokalpolitiker von der Insel Mayotte im Indischen Ozean betrifft, wird der Fall von Rechtsexperten aufmerksam verfolgt. Es wird vermutet, dass das Urteil Auswirkungen auf das Verfahren wegen Veruntreuung von Geldern gegen die rechtspopulistische Politikerin Marine Le Pen haben könnte.
Keine weitreichende Entscheidung für den Fall Le Pen
Das Verfassungsgericht beschränkte seine Analyse auf lokale Amtsträger und entschied, sich nicht zu den weiterreichenden rechtlichen Implikationen zu äußern, wie Politico berichtet. Eine solche Entscheidung hätte in den äußerst sensiblen Fall Le Pens eingegriffen. In Le Pens Fall hatte die Staatsanwaltschaft beantragt, sie für fünf Jahre aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen und diesen Teil der Strafe sofort zu vollstrecken, auch wenn sie gegen das Urteil Berufung einlegt. Normalerweise gilt in Frankreich die Unschuldsvermutung, und Strafen werden erst vollstreckt, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, was Jahre dauern kann.
Mögliche Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahl 2027
Sollte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, könnte Le Pen von der Kandidatur bei der nächsten Präsidentschaftswahl 2027 ausgeschlossen werden. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.
Le Pen, ihre Partei Rassemblement National und 24 Mitangeklagte werden verdächtigt, Gelder des Europäischen Parlaments veruntreut zu haben. Sie sollen Assistenten angestellt haben, die an Partei- statt an EU-Angelegenheiten gearbeitet haben sollen. Alle Angeklagten beteuern ihre Unschuld.