ÖVP will Wegwerfverbot für Supermärkte

Die Wirtschaftkammer lehnt die Pläne der ÖVP für eine gesetzliche Regelung, die Supermärkten das Wegwerfen von Lebensmitteln verbietet, allerdings ab.
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ÖVP will Wegwerfverbot für Supermärkte

Bild: Sebastian Kurz (ÖVP) auf einem der aktuellen Wahlplakate zur Nationalratswahl Ende September / Bild: Die Tagesstimme

Die Wirtschaftkammer lehnt die Pläne der ÖVP für eine gesetzliche Regelung, die Supermärkten das Wegwerfen von Lebensmitteln verbietet, allerdings ab.

Wien. Die ÖVP will gesetzlich regeln, dass Supermärkte künftig genussfähige Lebensmittel nicht mehr wegwerfen dürfen. Der Handel buche derzeit rund 80.000 Tonnen an Produkten aus, nur 12.000 Tonnen würden an Bedürftige weitergegeben. Ein Verbot, „das zumindest für große Supermärkte gilt“, soll in der nächsten Legislaturperiode beschlossen werden.

SPÖ mit ähnlicher Forderung

Frische Nahrungsmittel, die im Regal bleiben, sollen dann gemeinnützigen Vereinen und Bedürftigen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem will man Initiativen, die bereits bestehen, ausbauen. „Wir werden, gemeinsam mit dem Handel, einen Plan erarbeiten, wie wir mit dieser Verschwendung von Lebensmitteln Schluss machen können“, sagte Ex-Umweltministerin Elisabeth Köstinger in einer Aussendung. Darin sprach sich auch Parteichef Sebastian Kurz „gegen die Wegwerf-Gesellschaft“ aus.

Doch auch die SPÖ will Supermärkte verpflichten, nicht mehr benötigte Lebensmittel an soziale Einrichtungen weiterzugeben. In ihrem Aktionsplan sind auch Investitionen in die dafür notwendige Infrastruktur, beispielsweise Lager und Kühlräume vorgesehen. Es soll verboten werden, nicht mehr verkaufbare Lebensmittel ungenießbar zu machen.

Wirtschaftskammer gegen ÖVP-Pläne

Die Wirtschaftkammer lehnt die Pläne der ÖVP für eine gesetzliche Regelung, die Supermärkten das Wegwerfen von Lebensmitteln verbietet, allerdings ab. Die Folgen wären mehr Bürokratie und hohe Kosten. Österreich habe ein sehr gut funktionierendes Modell zur Reduktion der anfallenden Abfälle, wozu sich heimische Handelsunternehmen freiwillig verpflichtet hätten, so Handel-Spartenobmann Peter Buchmüller. Dazu gehörten die Abgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen ebenso wie ein verbilligtes Angebot von Brot und Gebäck vom Vortag, die Verringerung des Frischwarenangebots zum Ladenschluss hin und ein vergünstigtes Angebot von Obst und Gemüse als Güteklasse II.

Dazu kämen außerdem Produktinnovationen, mit denen Lebensmittel recycelt würden, indem etwa altes Brot und Gebäck bei der Bierherstellung zum Einsatz komme. Lebensmittelhandelsunternehmen hätten so allein in einem Jahr rund 12.250 Tonnen noch genussfähige Lebensmittel an soziale Einrichtungen weitergegeben, eine Verdopplung des Volumens gegenüber dem Vorjahr. Darüber hinaus habe man 10.000 Tonnen an nicht verkäuflichen Lebensmitteln als Tierfutter oder zur Futtermittelherstellung verwertet, zietiert man das Landwirtschaftsministerium.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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