Sachsen: Von 17.484 Asylbewerbern waren nur 75 politisch verfolgt
Die überwiegende Mehrheit der Asylbewerber in Sachsen sind keine politisch Verfolgten. Das geht nun aus einer Antwort auf eine Große Anfrage der AfD hervor.
Dresden. – Interessante Einblicke in die sächsische Asylbewerberstatistik liefert eine Große Anfrage der AfD. Von insgesamt 17.484 Asylbewerbern im Jahr 2023 wurden nur 75 als politisch Verfolgte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt, das entspricht rund 0,43 Prozent. Für weitere 6.597 Migranten wurde der „Schutzstatus“ auf anderen rechtlichen Wegen begründet. Demgegenüber wurden 5.097 Anträge abgelehnt. Die Kosten der Migration beliefen sich im vergangenen Jahr allein für den Freistaat auf 652 Millionen Euro, im Jahr 2021 werden es 376 Millionen Euro sein.
Interessant ist diese Zahl vor allem deshalb, weil Migranten laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) durchaus zu einem Anstieg der Kriminalität beigetragen haben. Die Zahl der erfassten Straftaten ist im Vergleich zum Vorjahr um 12.631 Fälle gestiegen. Besonders bemerkenswert ist der deutliche Anstieg der ermittelten Tatverdächtigen auf insgesamt 92.358 Personen – ein Plus von 5.143 im Vergleich zum Vorjahr. Ein Großteil dieses Anstiegs ist auf nichtdeutsche Tatverdächtige zurückzuführen, die in der PKS deutlich überrepräsentiert sind. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 24.313 Ausländer als Tatverdächtige registriert, im Vorjahr waren es 19.905. Dies entspricht einem Anteil von 26,3 Prozent an allen Tatverdächtigen.
Kaum politisch Verfolgte
Sebastian Wippel, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert die Ergebnisse der Anfrage. Er weist darauf hin, dass die überwiegende Mehrheit der Asylbewerber nicht als politisch Verfolgte im Sinne des Grundgesetzes anerkannt werden. Dies bedeute, dass erhebliche Kosten eingespart werden könnten, wenn nur tatsächlich politisch Verfolgte Schutz erhielten.
Besonders bemerkenswert sei, so Wippel, dass von den 73.320 anerkannten Asylbewerbern in Sachsen 88 Prozent nur einen befristeten Schutzstatus erhalten hätten. Diese Situation erfordere insbesondere bei der großen Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten regelmäßige Überprüfungen, ob sich die Sicherheitslage in den Herkunftsländern verbessert habe und eine Rückkehr möglich sei. Er weist auch darauf hin, dass viele europäische Länder bereits mit Rückführungen nach Syrien begonnen haben, während die CDU dies seit 2017 ankündigt, aber nicht umsetzt.