„Scharfer Einsatz im Inland“: Handelte der MAD verfassungswidrig?
Die Verwendung der Bundeswehr im Inland hat traditionsgemäß hohe Hürden. Ein Fall aus dem Raum Hannover präsentiert ein fragwürdiges Bild vom Rechtsverständnis des militärischen Nachrichtendienstes.
Hannover. – Plattenträger, automatische Feuerwaffen, Sturmhaube. Was nach der Ausrüstung für einen Kampfeinsatz klingt, scheint auch für interne Untersuchungen aktuelle Notwendigkeit zu sein. So traten nämlich Einsatzgruppen der Feldjäger bei Durchsuchungen an verschiedenen Standorten der Bundeswehr in Deutschland auf.
Ziel war die Aufdeckung vermeintlicher rechtsextremer Verstrickungen bei einzelnen Soldaten der Bundeswehr, denen auch Verbindungen zu den „Hells Angels“ nachgesagt wurde. Angeordnet hatte diesen Einsatz der militärische Nachrichtendienst „Militärischer Abschirmdienst“ (MAD) im März dieses Jahres. Das könnte nun Konsequenzen haben.
Hauptfeldwebel packt aus
Ein Mitglied der eingesetzten Feldjäger mit dem Rang des Hauptfeldwebels brachte diesen Einsatz indessen zur Anzeige, da „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ beständen. Er offenbarte den ermittelnden Behörden gleich mehrere Punkte, die die Rechtmäßigkeit des Einsatzes infrage stellten. So wurde der Einsatz gegen Angehörige der Truppen befohlen, trotz des Wissens von Kameraden und Geheimdienst, dass diese selbst keinerlei extremistische Bestrebungen verfolgten.
Weiterhin sollten die Feldjäger explizit ein „robustes und einschüchterndes Auftreten“ gegenüber ihren Kameraden zeigen. Beide Maßnahmen galten primär der Einschüchterung, um die betroffenen Soldaten „gezielt unter Druck [zu] setzen“.
Informationsquelle Antifa?
Der Hauptfeldwebel berichtete, dass auch er erst direkt vor dem Einsatz über die Hintergründe informiert wurde. Erst später hätte er auch erfahren, dass der zuständige Rechtsberater nach dem Einsatz zurate gezogen wurde und bereits erste Zweifel an der Rechtsgrundlage äußerte. Ein gemeinsames Vorgehen von MAD und Feldjägern ist ein Novum in der Geschichte der Bundeswehr im Vorgehen gegen das eigene Personal. Die Informationen über die Personen stellte laut dem Hauptfeldwebel eine Broschüre der Antifa.
In den vergangenen drei Jahren kam es zu mehr als 1700 Verdächtigungen zu Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung der BRD innerhalb der Bundeswehr. Unter diesen Verdachtsfällen konnten jedoch nur 46 tatsächliche Extremisten erkannt werden. Eine zeit- und arbeitsintensive Suche mit mutmaßlich äußerst fragwürdigen Quellen.
Opposition fordert Aufklärung
Der Professor Philipp-Sebastian Metzger lehrt Öffentliches Recht im Fachbereich Bundeswehr an der Hochschule des Bundes in Mannheim. Er hält den Einsatz aufgrund der gezielten Einschüchterung und des Vorgehens für einen klaren „Einsatz im Inneren“. Diese sind laut Grundgesetz verfassungswidrig. Die AfD forderte bereits im Juli eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge, doch die Bundesregierung verweigerte diese, aufgrund laufender „nachrichtendienstlicher Arbeitsabläufe“.
Hannes Gnauck, AfD-Politiker und Mitglied des Verteidigungsausschuss, äußerte sich zu dem Vorfall:
„Der wahnhafte ‚Gegen Rechts‘-Imperativ der heutigen Bundesbehörden führt also zu bewusstem Rechtsbruch und illegalen Einschüchterungsversuchen gegen aufrichtige Patrioten im Staatsdienst. […] Geheimdienste, die ihre Macht gegen unsere Soldaten und Staatsdiener missbrauchen, sind im wahrsten Sinne des Wortes eine echte Gefahr für unsere Streitkräfte, unsere staatliche Ordnung und unsere Demokratie. […] Erst, wenn unsere Staatsführung wieder ein gesundes Verhältnis zu Deutschland als Nation entwickeln und nicht wahnhaft an jeder Stelle einen Nazi sucht, kann sie auch wieder ein angemessenes Verhältnis zum Soldaten entwickeln.“