Streit um Pfefferspray: AfD-Politiker Dierkes will vor Oberlandesgericht ziehen

Der AfD-Politiker Rene Dierkes will ein Berufungsurteil des Landgerichts München II in einem Verfahren gegen ihn nicht akzeptieren und strebt nun eine höchstrichterliche Klärung beim Bayerischen Obersten Landesgericht an.

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Streit um Pfefferspray: AfD-Politiker Dierkes will vor Oberlandesgericht ziehen

Dierkes will das gegen ihn ergangene Urteil nicht akzeptieren und legt nun Berufung beim Oberlandesgericht ein.

© IMAGO / Rolf Poss

München. – Das Landgericht München II hat das Urteil des Amtsgerichts Weilheim gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Rene Dierkes bestätigt. Der Politiker wurde wegen Verstoßes gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro verurteilt. Dierkes war im September 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen-Politikerin Claudia Roth in Weilheim mit Pfefferspray in der Jackentasche kontrolliert worden. Das Gesetz verbietet das Mitführen von Waffen und ähnlichen Gegenständen bei Versammlungen.

Berufungsurteil mit geänderter Strafe

Im Berufungsverfahren wurde das Strafmaß angepasst: Die Anzahl der Tagessätze wurde von 30 auf 20 reduziert, der Tagessatz jedoch von 80 auf 180 Euro erhöht. Das Gericht begründete die Anpassung mit den gestiegenen Einkünften des Angeklagten durch sein Mandat im Bayerischen Landtag, wie mehrere Medien berichten. Der ursprüngliche Antrag der Staatsanwaltschaft auf 40 Tagessätze wurde abgelehnt.

Dierkes, der auch rechtspolitischer Sprecher der AfD ist, betonte erneut, kein aktiver Teilnehmer der Grünen-Demonstration gewesen zu sein. „Selbst die Polizeibeamten, die im Prozess als Zeugen aussagten, bestätigten, dass ich überwiegend am Rand stand, über die Versammlungsfläche lief, ins Handy schaute und Fotos machte“, erklärte Dierkes in einer Pressemitteilung. Eine aktive Interaktion mit der Versammlung habe es nicht gegeben. Bereits im vergangenen Mai erklärte Dierkes in einem Interview mit FREILICH, dass er nicht bewusst an der Demonstration teilgenommen habe: „Ich hatte nicht die Absicht, eine Demo der Grünen zu besuchen (wieso auch!) und es war mir wie vielen anderen Passanten auch nicht bekannt, dass der ganze Marktplatz als Versammlungsfläche für die Grünen vorgesehen war“.

Gericht bewertet Gesetzesauslegung als zentrale Frage

Doch das Gericht stellte nun in seinem Urteil klar, dass bereits der Besitz eines verbotenen Gegenstandes „bei“ einer Versammlung eine Straftat darstelle – unabhängig von einer aktiven Teilnahme. Diese Auslegung widerspreche allerdings, so Dierkes, Kommentierungen, die betonen, dass mindestens eine physische Interaktion oder aktive Teilnahme an der Versammlung notwendig sei, um als „bei der Versammlung“ anwesend zu gelten.

Dierkes sieht „selbstverteidigungsfeindliche“ Gesetze

Im Interview sprach Dierkes schon damals von „selbstverteidigungsfeindlichen“ Gesetzen: „Wussten Sie eigentlich, dass man selbst bei Bedrohung des eigenen Lebens auf einer Demo nicht einmal mit kugelsicherer Weste herumlaufen darf, weil dies auch schon unter genehmigungsbedürftigen Waffen läuft?“, kritisierte er gegenüber FREILICH. Gerade in der heutigen bedrohlichen Zeit müssten diese Gesetze „sehr dringend“ reformiert werden, betonte er.

Im aktuellen Urteil kündigte er jedenfalls an, Berufung beim Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen, um eine höchstrichterliche Klärung herbeizuführen. „Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht somit eine reine Rechtsfrage, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist“, so Dierkes. Und: Grundsätzlich, so der AfD-Politiker, sei das Gericht bereit gewesen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Dies sei jedoch an der Zustimmung der Staatsanwaltschaft gescheitert. Dennoch zeigte er sich optimistisch: „Ich sehe in diesem Verfahren die Gelegenheit, für eine differenzierte und rechtssichere Auslegung des Versammlungsgesetzes einzutreten.“

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