Thüringen: Regierung will AfD-Sperrminorität bei Richterwahl umgehen
In Thüringen blockiert die AfD weiterhin die Besetzung des Richterwahlausschusses mit ihrer Sperrminorität, doch die Regierung will diese nun umgehen. Von der AfD kommt Widerstand.
Aufgrund ihres guten Ergebnisses bei der zurückliegenden Landtagswahl verfügt die AfD über eine Sperrminorität im Thüringer Landtag. Diese nutzt sie auch.
© IMAGO / Christian HeilwagenErfurt. – Die AfD im Thüringer Landtag verweigert weiterhin ihre Zustimmung zur Besetzung des Richterwahlausschusses (FREILICH berichtete). Grund ist die Ablehnung eines Vizepräsidentenpostens für die stärkste Fraktion im Landtag, der den AfD-Abgeordneten zugestanden werden sollte. CDU und SPD, die eine Zusammenarbeit mit der AfD vermeiden wollen, suchen nun nach Wegen, diese Blockade zu umgehen.
Landtag braucht neue Richter und Staatsanwälte
Die Ernennung neuer Richter und Staatsanwälte in Thüringen bedarf der Zustimmung des Richterwahlausschusses, der sich aus zehn Landtagsabgeordneten und fünf Richtern zusammensetzt. Für die Wahl der Ausschussmitglieder ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die AfD, die über mehr als ein Drittel der Sitze im Landtag verfügt, spielt in dieser Frage eine zentrale Rolle. Ohne ihre Zustimmung kann die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden. Die anderen Parteien setzten daher auf Ausgrenzung, ohne mit der AfD zu verhandeln.
Ablehnung eines Vizepräsidentenamts führt zu Blockade
Im September wählten die Thüringer ihren Landtag und traditionell steht der stärksten Fraktion das Amt des Landtagspräsidenten zu. Statt eines AfD-Abgeordneten wurde jedoch ein CDU-Kandidat gewählt. Auch bei der Wahl des Vizepräsidenten scheiterte der AfD-Kandidat. In geheimer Wahl verfehlte der AfD-Abgeordnete Jörg Prophet mit 35 Ja- und 41 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit. Als Reaktion darauf verweigerte die AfD den Kandidaten der anderen Parteien im Richterwahlausschuss die Zustimmung.
Justizministerin schlägt Lösung vor
Inmitten dieser Pattsituation präsentierte Thüringens Justizministerin Beate Meißner eine mögliche Lösung. Sie plädierte dafür, die Besetzung der Landtagsausschüsse aus der vergangenen Legislaturperiode beizubehalten. Ein Gutachten ihres Ministeriums komme zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Ausschüsse weiterhin beschlussfähig seien. „Das ist eine wichtige Erkenntnis und auch eine gute Botschaft für die Thüringer Justiz“, sagte Meißner. Damit könnten die notwendigen Richter und Staatsanwälte auch ohne Zustimmung der AfD ernannt werden.
AfD droht mit Klage
Die AfD reagierte auf diese Vorgehensweise mit der Androhung einer Klage. Sollte die Regierung tatsächlich auf die Besetzung der Ausschüsse aus der vergangenen Legislaturperiode zurückgreifen, könnte dies zu juristischen Auseinandersetzungen führen. Meißner zeigte sich davon jedoch unbeeindruckt und betonte, dass in der Thüringer Justiz derzeit rund 20 bis 30 Stellen für Richter und Staatsanwälte unbesetzt seien. Sie forderte die AfD auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und sich an der Wahl der neuen Ausschüsse zu beteiligen.