Wahlmanipulation: Wie ein Ex-Grünen-Politiker über den DSA-Krisenmechanismus entscheidet

Bei Bedrohungen aus dem Ausland kann die Bundesnetzagentur den Krisenmechanismus des Digital Services Act aktivieren. Die Entscheidungsbefugnis darüber liegt bei einem ehemaligen Grünen-Politiker.

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Wahlmanipulation: Wie ein Ex-Grünen-Politiker über den DSA-Krisenmechanismus entscheidet

Müller (links) ist seit 2022 Präsident der Bundesnetzagentur.

© IMAGO / Fotostand

Berlin/Brüssel. – Kurz vor der Bundestagswahl sehen Beobachter eine zunehmende Desinformationskampagne aus Russland und den USA gegen Deutschland, auch weil sich Elon Musk als Eigentümer von X zuletzt klar pro AfD positioniert hat. Trotz dieser Herausforderungen zögert die Bundesnetzagentur (BNetzA) aktuell noch, den Krisenmechanismus des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act) in Betracht zu ziehen, wie Euractiv berichtet.

Das EU-Gesetz über digitale Dienste, das 2023 in Kraft getreten ist, sieht einen Krisenmechanismus vor, um gegen ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit vorzugehen. Ursprünglich als Reaktion auf Covid-19 und den russischen Angriff auf die Ukraine geschaffen, kann dieser Mechanismus Plattformen dazu zwingen, Maßnahmen gegen Desinformation zu ergreifen. Bisher kam der Mechanismus nur einmal zum Einsatz. Nun stellt sich die Frage, ob Deutschland ihn angesichts der aktuellen Lage nutzen sollte.

Ex-Grüner in Verantwortung

Brisant ist, dass die Entscheidung über den Einsatz des Mechanismus in den Händen von Klaus Wolfgang Müller liegt. Der heutige Präsident der Bundesnetzagentur war früher Grünen-Politiker und Umwelt- und Landwirtschaftsminister in Schleswig-Holstein. Später war er Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband. Seit 2022 steht er an der Spitze der BNetzA und trägt damit eine zentrale Verantwortung für die Beurteilung der aktuellen Situation.

Immerhin liegt die Entscheidung, ob eine Krise vorliegt, bei den nationalen Behörden, in diesem Fall der Bundesnetzagentur unter Müllers Leitung. Allerdings will die Behörde nach eigenen Angaben erst eine Einschätzung der EU-Kommission abwarten, ob alle Voraussetzungen für den Mechanismus erfüllt sind. Kritiker sehen darin eine unnötige Verzögerung, da die EU-Kommission davon ausgeht, dass die nationalen Behörden eigenständig eine Krise feststellen können.

Ablauf der Aktivierung des Krisenmechanismus

Um den Mechanismus zu aktivieren, muss zunächst eine nationale Behörde – in Deutschland wäre dies die BNetzA – beim European Board for Digital Services (EBDS) Alarm schlagen und eine mögliche Krise melden. Das Gremium berät dann in einer seiner regelmäßigen Sitzungen, ob tatsächlich eine Krisensituation vorliegt. Bei der letzten Sitzung wurde zwar die Bundestagswahl thematisiert, der Krisenmechanismus jedoch nicht.

Nach dieser Diskussion entscheidet das EBDS mit einfacher Mehrheit, ob eine Krise offiziell anerkannt wird. Ist dies der Fall, kann die Europäische Kommission den Mechanismus aktivieren. Sie erlässt dann Maßnahmen, die die Plattformen verpflichten, aktiv gegen Desinformation oder andere Bedrohungen vorzugehen. Die betroffenen Plattformen müssen dann detailliert darlegen, wie sie auf die Krise reagieren und regelmäßig über ihre Maßnahmen berichten.

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