Wegen Bildmontage: AfD-Europaabgeordneter Bystron verliert Immunität
Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Hintergrund ist eine von ihm geteilte Fotomontage, auf der ein Hitlergruß zu sehen sein soll.
Bystron hatte vor einigen Jahren eine Bildcollage auf Twitter geteilt, die ihm nun zum Vorwurf gemacht wird.
© IMAGO / dts NachrichtenagenturBrüssel. – Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Der Grund: Er hatte im Jahr 2022 ein Foto von Angela Merkel auf Twitter geteilt. Konkret wird dem Abgeordneten von der Staatsanwaltschaft München vorgeworfen, Propagandamittel einer verfassungswidrigen und terroristischen Organisation verbreitet zu haben.
Der Vorwurf stützt sich auf eine Fotomontage, die der AfD-Politiker verbreitet hat. Das Bild zeigt sechs Politiker, darunter Angela Merkel, Olaf Scholz und Martin Schulz, die angeblich den Hitlergruß zeigen. Auch der Schriftzug „Bye, bye Melnyk“ ist dabei zu sehen, dieser spiele auf die Verabschiedung des ukrainischen Botschafters Andrij Melnyk im Oktober 2022 an (FREILICH berichtete).
Debatte um das umstrittene Bild
Bystron zeigte sich fassungslos über die Entscheidung. Nach außen sehe das so aus wie ein Aprilscherz – „leider ist das bittere Realität hier im Europäischen Parlament, hier in dieser EU“, sagte er am Dienstag in einem Videostatement. Zudem erinnerte der Abgeordnete an einen früheren Vorfall, bei dem ihm selbst vorgeworfen worden war, einen Hitlergruß bei einer Coronaveranstaltung gezeigt zu haben, was schließlich zu Ermittlungen gegen ihn geführt hatte.
Zu seiner Verteidigung legte er dem Gericht damals Fotos von anderen Politikern wie Angela Merkel, Karl Lauterbach und Bettina Wulff vor, die diese in einem ähnlichen Moment zeigten, und erklärte, dass es sich bei solchen Fotos oft nur um Momentaufnahmen bei Auftritten handele, bei denen oft wild gestikuliert werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation, sodass es letztlich nicht zu einem Verfahren kam.
Plötzlich doch ein strafbarer Verstoß?
Bystron verwendete dieses Merkel-Bild später auch in einer Collage, weil er davon ausging, dass er das nun gefahrlos tun könne – und nun ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut gegen ihn. Wenn er selbst winke, sei es vielleicht ein Hitlergruß, wenn Merkel winke, sei es keiner. Wenn er ein Bild von Merkel teile, auf dem sie laut Gericht keinen Hitlergruß zeige, werde aber gegen ihn ermittelt, fasst der Abgeordnete den Sachverhalt zusammen. „Das ist der Zustand der deutschen Justiz im Moment in Deutschland“, kritisierte er.
Der AfD-Politiker sieht das Urteil als Teil einer politischen Kampagne gegen ihn. Er weist darauf hin, dass die Anklage erst ein Jahr nach der Veröffentlichung des Bildes erhoben wurde – kurz vor der Europawahl, bei der er neben Spitzenkandidat Maximilian Krah auf der AfD-Liste stand. Laut Bystron sind viele Abgeordnete des Europaparlaments von der Entscheidung überrascht, Kollegen – vor allem aus dem Ausland – seien „fassungslos“.