NRW: Jahrzehntealte Tötungsdelikte nachträglich als rechtsextrem eingestuft
Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat Jahrzehnte zurückliegende Tötungsdelikte nachträglich als rechtsextrem eingestuft. Ein interdisziplinäres Expertenteam untersuchte 30 Fälle.
Düsseldorf. – Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat kürzlich bekannt gegeben, dass Jahrzehnte zurückliegende Tötungsdelikte nachträglich als rechtsextrem eingestuft werden. Nach einem Bericht des WDR traf das Landeskriminalamt (LKA) diese Entscheidung, nachdem ein interdisziplinäres Expertenteam 30 Gewaltdelikte mit Todesfolge überprüft hatte. Doch die Neubewertungen werfen bei Kritikern auch Fragen auf: Ist es sinnvoll, jahrzehntealte Verbrechen plötzlich in einem neuen politischen Licht zu sehen und welche Folgen hat das für die öffentliche Wahrnehmung und die Statistik?
Besonders auffällig ist die Neuzuordnung von sieben Tötungsdelikten aus den Jahren 1995, 1997 und 2005, die nun als rechtsextrem motiviert gelten. Dazu gehören der Fall des Obdachlosen Horst P., der 1995 in Velbert von einer Gruppe getötet wurde, oder der Mord an dem Rentner Josef Anton G., der 1997 in Bochum brutal mit einem Stahlrohr attackiert wurde. Ein weiteres Beispiel ist die Tötung des Punkers Thomas S. 2005 in Dortmund. Diese Taten wurden damals zwar strafrechtlich verfolgt, rechtsextreme Motive tauchten in den offiziellen Statistiken jedoch nicht auf.
Widersprüche und Unklarheiten bei den Ermittlungen
Die nachträgliche Einstufung dieser Straftaten als politisch motiviert hinterlässt jedoch einen faden Beigeschmack. Kritiker fragen, ob diese Neueinstufungen tatsächlich auf gesicherten Erkenntnissen beruhen oder ob sie einem allgemeinen Trend folgen, auch (vermeintlich) rechtsextremistische Gewalt stärker in den Fokus zu rücken. Innenminister Herbert Reul (CDU) betonte, es sei „erforderlich“, die bisherigen Fälle neu zu bewerten und dabei Fehler in der bisherigen Kategorisierung einzugestehen. Diese Argumentation lässt vermuten, dass hier eher politischer Druck als eine klare Beweislage eine Rolle spielt.
Obwohl Reul von einer „gelebten Fehlerkultur“ spricht, bleibt unklar, warum die rechtsextremen Motive damals nicht so eingestuft wurden, obwohl die Medien bereits über entsprechende Ermittlungen berichteten. Dies lässt Zweifel aufkommen, ob die Neueinstufungen tatsächlich auf neuen Erkenntnissen beruhen oder eher dem gesellschaftlichen und politischen Druck der letzten Jahre geschuldet sind.