AfD-Teilerfolg vor Gericht: Verfassungsschutz muss Fake-Accounts offenlegen

Die AfD Thüringen wollte wissen, wie viele V-Leute verdeckt in Sozialen Netzwerken ermitteln. Eine Antwort wurde ihr zunächst verweigert. Nun hat sie in einer Klage teilweise Recht bekommen.

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AfD-Teilerfolg vor Gericht: Verfassungsschutz muss Fake-Accounts offenlegen

Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die AfD-Abgeordneten teilweise Auskunft vom Verfassungsschutz über die Nutzung von Fake-Accounts erhalten müssen.

© IMAGO / Daniel Kubirski

Erfurt. – Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat der AfD in ihrer Klage auf Auskunft über verdeckte Ermittlungen des Verfassungsschutzes in Sozialen Netzwerken teilweise Recht gegeben. Die Klage von Torben Braga und Ringo Mühlmann richtete sich gegen die Thüringer Landesregierung, die zuvor eine parlamentarische Anfrage der AfD zur Nutzung von Fake-Accounts durch den Verfassungsschutz abgelehnt hatte.

Verfassungsschutz: Fake-Accounts zur Spionage

Im Oktober 2022 hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag eine Anfrage gestellt, nachdem Medien über die Praxis des Verfassungsschutzes berichtet hatten, sogenannte Fake-Accounts in Sozialen Netzwerken zu nutzen, um „rechtsextreme“ Chatgruppen zu überwachen. Die Thüringer Landesregierung verweigerte jedoch die Auskunft und berief sich dabei auf die Geheimhaltungsbestimmungen des Art. 67 der Thüringer Verfassung.

Das Amtsgericht Weimar hat nun entschieden, dass die AfD-Abgeordneten Braga und Mühlmann teilweise Auskunft über die Nutzung von Fake-Accounts erhalten müssen. Konkret geht es um die Anzahl der genutzten Fake-Profile und die Plattformen, auf denen diese genutzt wurden. Informationen darüber, welche konkreten Chat-Gruppen vom Verfassungsschutz überwacht oder selbst eingerichtet wurden, sollen zum Schutz der Quellen der Behörde jedoch nicht herausgegeben werden.

Forderung nach mehr Transparenz

Ringo Mühlmann begrüßte das Urteil und betonte, dass es ihm weiterhin um umfassende Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes gehe. „Die Landesregierung kann mir ja sagen, wenn sie etwas aus Geheimschutzgründen nicht beantworten will“, so Mühlmann. Auf weitere Detailfragen wolle er aber auch in Zukunft nicht verzichten.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Klaus von der Weiden, unterstrich die Bedeutung des Auskunftsrechts der Abgeordneten. Dieses Recht sei für die demokratische Kontrolle der Landesregierung und ihrer Behörden unverzichtbar. Dem stimmte die AfD zu.

Kritik an Verfassungsschutzmethoden

Die Reaktion der AfD-Fraktion an dem generellen Vorgehen des Verfassungsschutzes fiel scharf aus. Sie kritisierte die Arbeitsweise und verwies auf Äußerungen des Verfassungsschutzpräsidenten aus dem Jahr 2022, der sich zum Einsatz „virtueller Agenten“ im Kampf gegen politisch unliebsame Strömungen geäußert hatte. „Ziel sei, in den sozialen Netzwerken 'mitzuschwimmen' und 'selbst ein bisschen rechtsradikal' zu spielen. Dies sei die 'Zukunft in der Informationsbeschaffung'“, so die AfD Thüringen in einer Stellungnahme auf Telegram. Der Einsatz solcher Methoden zeige aber, wie die Landesregierung verfassungswidrig gegen die politische Opposition vorgehe.

Die Thüringer AfD-Fraktion fordert deshalb weiterhin die vollständige Offenlegung der eingesetzten „virtuellen Agenten“ und deren Aktivitäten in Sozialen Netzwerken, sieht in dem Urteil aber auch einen Schritt zu mehr Transparenz und Kontrolle der geheimdienstlichen Aktivitäten der Landesregierung.

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