AfD-Verbotsantrag: Reaktionen deuten auf geringe Erfolgsaussichten hin
Der von 37 Abgeordneten unterstützte Entwurf für einen Verbotsantrag gegen die AfD liegt nun vor, hat aber aus Sicht von Rechtsanwalt Christian Conrad wenig Aussicht auf Erfolg.
Berlin. – Der Entwurf für einen Verbotsantrag gegen die AfD, der von mehreren Abgeordneten unterstützt wird, steht, hat nach Ansicht von einigen Beobachtern aber wenig Aussicht auf Erfolg. Der Rechtsanwalt Christian Conrad etwa, der die AfD in Verwaltungsgerichtsverfahren gegen den Verfassungsschutz vertritt, äußert sich auf X kritisch zu den Argumentationsansätzen des achtseitigen Papiers.
Keine ausreichende Indizwirkung
In einem ausführlichen Beitrag weist er darauf hin, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als Verdachtsfall eingestuft habe, was jedoch nicht die Voraussetzungen für ein Verbot nach dem Grundgesetz erfülle. Die bisherigen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte Köln und Münster hätten keine ausreichende Indizwirkung für das angestrebte Verfahren in Karlsruhe. Kritisiert wird insbesondere, dass sich die Antragsteller auf die Einstufung als „Verdachtsfall“ beriefen, ohne die damit verbundenen Unterschiede zu den Voraussetzungen für ein Parteiverbot zu berücksichtigen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen habe in seinen Urteilen klargestellt, dass dies nicht ausreiche, um die AfD als verfassungswidrig einzustufen.
Zweifel an den Vorwürfen
Der Antragsentwurf stütze sich auf Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden, Conrad betont jedoch, dass viele Äußerungen von AfD-Politikern nicht den Tatbestand der Äußerungsdelikte erfüllen würden. Er weist darauf hin, dass sich die Argumentation des Entwurfs im Wesentlichen auf Presseberichte stütze, die keine rechtskräftigen Ergebnisse vorweisen könnten, was die Unschuldsvermutung der Betroffenen untergrabe.
Der Antrag führt weiter aus, dass die AfD verfassungsfeindlich agiere und gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen Demokratie verstoße. Die Partei stelle die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot in Frage und wolle Menschen mit Migrationshintergrund oder nicht-heteronormativer Sexualität benachteiligen. Conrad betont, dass die Antragsteller nach einer Rechtsgrundlage für ein Parteiverbot suchten, dabei aber mit den bestehenden Vorgaben der Staatsfreiheit in Konflikt gerieten.
Unterstützung aus dem Bundestag
Der Antrag auf ein Verbot der AfD wird von 37 Abgeordneten von SPD, Union, Grünen und Linken unterstützt, die ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen wollen. In dem Verfahren soll der Partei nachgewiesen werden, dass sie aggressiv gegen die Verfassung vorgeht. Ob der Bundestag über den Antrag abstimmt, ist noch offen.
Parteichefin Alice Weidel hat bereits auf die Initiative reagiert und erklärt, dass der Antrag zum Scheitern verurteilt sei. Man könne nicht 20 Prozent der Bürger der Bundesrepublik von der demokratischen Teilhabe ausschließen.
Viel Kritik an Verbotsantrag
Dass der AfD-Verbotsantrag tatsächlich scheitern könnte, zeigen auch die Positionen der politischen Konkurrenz. Während Marco Wanderwitz (CDU), der als treibende Kraft hinter dem Antrag steht, für ein Verbot der AfD wirbt, gibt es auch zahlreiche Stimmen dagegen - auch aus den eigenen Reihen. „Ich bin mir ziemlich sicher, dass radikale und auch extremistische Elemente in der AfD vorhanden sind. Ich will aber unter keinen Umständen der AfD eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich als Opfer zu inszenieren. Wir müssen die AfD mit besserer Politik kleinkriegen und nicht mit einem Verbotsantrag“, so Alexander Dobrindt. Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz sieht das genauso.
Geschlossen gegen einen Verbotsantrag sind jedenfalls das Bündnis Sahra Wagenknecht und die FPD. „Vielleicht der dümmste Antrag dieser Legislatur nimmt seinen Lauf, ein Wahlkampfgeschenk an die AfD“, sagte Wagenknecht. Geschlossene Unterstützung für den Antrag gab es von keiner Partei. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich nannte den Vorstoß von Wanderwitz überstürzt und warnte davor, schon jetzt ein Parteiverbot gegen die AfD auf den Weg zu bringen. Die Voraussetzungen für ein solches Verfahren seien noch nicht vollständig gegeben, erklärte er.
Einzelne Abgeordnete, darunter Ina Latendorf, Bernd Riexinger (beide Linke) könnten sich vorstellen, einen AfD-Verbotsantrag zu unterstützen, wie sie gegenüber FREILICH erklärten, Mahmut Özedmir von der SPD hingegen nicht. Auch die fraktionslosen Abgeordneten Johannes Huber, Uwe Witt, Matthias Helferich, Joana Cotar sowie Thomas Seitz würden einen solchen Antrag nicht unterstützen.