Bremen: Jurist mit linken Verbindungen ist neuer Richter am Staatsgerichtshof

Der Jurist und Richter Fischer-Lescanos hat sich vor einigen Wochen für ein Verbot der AfD ausgesprochen. Inzwischen ist er Richter am Bremer Staatsgerichtshof.

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Bremen: Jurist mit linken Verbindungen ist neuer Richter am Staatsgerichtshof

Fischer-Lescano sieht in der AfD eine Gefahr für die Demokratie.

© Screenshot Tagesschau

Kassel. – Der Kasseler Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano sieht in der AfD eine Gefahr für die Demokratie. Die Partei erfülle die Kriterien der Verfassungsfeindlichkeit nach Artikel 21 des Grundgesetzes und sei damit ein „Musterfall“ für ein Parteiverbotsverfahren, wie er Anfang des Jahres in einem Gespräch mit der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) sagte. Darin erklärte er, dass verfassungsfeindliche Parteien eine „Gefahr für Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat“ seien. Seit wenigen Tagen ist er neuer Verfassungsrichter am Bremer Staatsgerichtshof – die SPD-Fraktion hatte ihn vorgeschlagen.

Scharfe Kritik von der AfD

Die Ernennung Fischer-Lescanos stießen bei der AfD auf scharfe Kritik. Der Bremer Landesverband bezweifelte in einer Stellungnahme seine Neutralität als neuer Richter am Bremer Staatsgerichtshof. Die Partei sieht in seiner Ernennung ein „besorgniserregendes Signal“ für die Unabhängigkeit der Justiz. Seine „politisch kontroversen Positionen“, darunter die Forderung nach einem Verbot der AfD, ließen Zweifel an seiner Unparteilichkeit aufkommen. Die Justiz müsse frei von parteipolitischer Einflussnahme bleiben, heißt es in der Stellungnahme.

Die AfD betonte in diesem Zusammenhang, dass die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates nicht durch eine Politisierung der Justiz gefährdet werden dürfe. Ein weiterer Grund zur Skepsis seien Fischer-Lescanos Verbindungen zu linken Netzwerken, darunter das von ihm mitbegründete „Institut Solidarische Moderne“ (ISM) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. Die Partei forderte die Bremer Bürgerschaft auf, die Personalentscheidung zu überdenken.

Wehrhafte Demokratie und rechtliche Grundlagen

Der Jurist hatte seine Forderung nach einem AfD-Parteiverbot in dem Gespräch mit der HNA mit dem Konzept der wehrhaften Demokratie begründet, das aus den Erfahrungen der Weimarer Republik und des NS-Staates hervorgegangen sei. „Wenn wir den Artikel 21 des Grundgesetzes nicht auf die AfD anwenden, dann können wir ihn gleich streichen“, betonte er. Die Forschung habe bereits zahlreiche Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten der Partei zusammengetragen.

Ein Parteiverbotsverfahren sei zwar mit Risiken verbunden, diese würden aber die von der AfD ausgehenden Gefahren nicht überwiegen. Insbesondere die Äußerungen führender Funktionäre wie Tino Chrupalla, der von „Umvolkung“ und „Völkermord“ am deutschen Volk gesprochen habe, belegten, so Fischer-Lescano, dass die Partei insgesamt vom Rechtsextremismus durchdrungen sei.

Kritik an den Grünen

Scharfe Kritik übte Fischer-Lescano an der Forderung der Grünen, die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens zunächst gutachterlich prüfen zu lassen. Über dieses sogenannte zweistufige Verfahren hatten die Grünen rund um Renate Künast im November 2024 mit Spitzenpolitikern anderer Parteien in einer Zoom-Konferenz diskutiert (FREILICH berichtete exklusiv). Doch Fischer-Lescano meint, dass diese Prüfung nicht notwendig sei, da „in der Sache die Fakten längst auf dem Tisch liegen“. Ein solches Vorgehen würde nur zu Verzögerungen führen, die die Chancen eines Verbotsverfahrens weiter schmälern könnten.

Fischer-Lescano räumte in dem HNA-Interview ein, dass die AfD ein Parteiverbot politisch nutzen könnte, um sich als Opfer staatlicher Repression darzustellen. Dies sei eine bekannte Strategie „rechtsextremer“ Akteure, die auch international zu beobachten sei. Dennoch betonte er, dass die Schutzverantwortung des Staates gegenüber den von der AfD angegriffenen Bevölkerungsgruppen Vorrang haben müsse. „Es geht um den Schutz der Demokratie“, sagte er.

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