EU-Gesetz: KI am Arbeitsplatz nur mit „ausreichender Kompetenz“ erlaubt

Ab Februar fordert der AI Act eine umfassende KI-Kompetenz in Unternehmen. Firmen müssen dann sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über technische, rechtliche und ethische Kenntnisse im Umgang mit KI-Systemen verfügen.

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Brüssel. – Am 2. Februar 2025 wird ein entscheidender Teil des europäischen KI-Rechtsrahmens, der AI Act, in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden Systeme mit inakzeptablen Risiken verboten und eine Pflicht zur „KI-Kompetenz“ für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen eingeführt, wie der Standard berichtet. Diese Regelung betrifft Unternehmen jeder Größe, unabhängig von der Risikoeinstufung der eingesetzten KI-Systeme.

Strenge Vorgaben für KI-Kompetenz

Nach Artikel 4 des AI Act müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse für den Einsatz und Betrieb von KI-Systemen verfügen. Dazu gehören laut Bitkom-Akademie technische, regulatorische und anwendungsspezifische Kenntnisse einschließlich des Verständnisses von Algorithmen, rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Grundsätzen. Wie diese Kompetenzvermittlung erfolgen soll, lässt das Gesetz allerdings offen.

Ein Whitepaper von Mytalents.ai, einem österreichischen Anbieter von KI-Weiterbildungen, das dem Standard vorliegt, legt nahe, dass große Unternehmen umfangreiche interne Schulungen benötigen. Kleinere Unternehmen hingegen könnten Schwierigkeiten haben, die Anforderungen zu erfüllen.

Hohe Strafen bei Verstößen

Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben des Gesetzes halten, drohen ab Februar empfindliche Strafen. Diese reichen laut Wirtschaftskammer von 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Gewinns. Dabei berücksichtigen die Behörden Faktoren wie die technischen Fähigkeiten und den Nutzungskontext der KI.

Schulungsbedarf in Unternehmen

Florian Hasibar, Geschäftsführer von Mytalents.ai, erklärt gegenüber dem Standard, dass vor allem Abteilungen wie Vertrieb, Einkauf, Verwaltung und Personal von KI-Schulungen profitieren. Im Vertrieb wurde eine Zeitersparnis von 113 Prozent gegenüber dem Durchschnitt gemessen. Branchen wie Produktion, Beratung sowie Medien und Verlage zeigen großes Interesse, während IT-Unternehmen weniger externe Schulungen benötigen.

Eine zentrale Herausforderung sieht Hasibar in der geringen Vorbildfunktion der Führungskräfte: „Das C-Level verbringt nur elf Prozent mehr Zeit auf der Plattform als die Mitarbeitenden. Dadurch geht großes Potenzial verloren.“

Datenschutz und Haftung als Hauptthemen

Besonders gefragt sind laut Hasibar rechtliche Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Haftung, die von 88 bis 90 Prozent der Teilnehmenden abgeschlossen werden. Dies zeige, dass das entsprechende Wissen in vielen Unternehmen noch fehle. „Viele Firmen haben den AI Act noch nicht auf der Agenda“, warnt Hasibar. Das könnte ab Februar zu ernsthaften Problemen führen.

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