EuGH erleichtert Anerkennung staatenloser Palästinenser als Flüchtlinge
Der anhaltende Gaza-Krieg hat den Europäischen Gerichtshof veranlasst, die Voraussetzungen für die Anerkennung staatenloser Palästinenser als Flüchtlinge in der EU zu klären.
Luxemburg. – Der EuGH hat am Donnerstag in Luxemburg entschieden, dass staatenlose Palästinenser, die beim Palästinenserhilfswerk UNRWA registriert sind, in der EU als Flüchtlinge anerkannt werden können, wenn das UNRWA ihnen nicht mehr ein Mindestmaß an Sicherheit und menschenwürdige Lebensbedingungen garantieren kann (Urteil vom 13.06.2024, Az. C-563/22). Das berichtete das Jura-Blog LTO. Der Entscheidung liegt ein Fall aus Bulgarien zugrunde, in dem eine Mutter und ihre minderjährige Tochter 2018 Asyl beantragt hatten, weil das UNRWA ihnen keinen Schutz mehr bieten könne.
Kriterien für die Anerkennung
Entscheidend ist laut EuGH-Urteil, ob das UNRWA den Menschen vor Ort noch menschenwürdige Lebensbedingungen und ein Mindestmaß an Sicherheit bieten kann. Ist dies nicht der Fall, können staatenlose Palästinenser unter diesen Umständen als Flüchtlinge in der EU anerkannt werden. Die konkreten Lebensbedingungen im Gazastreifen und die Fähigkeit des UNRWA, seine Aufgaben zu erfüllen, hätten sich seit den Ereignissen vom 7. Oktober erheblich verschlechtert, so der EuGH.
Am 7. Oktober 2023 verübten Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen das schlimmste Massaker in der Geschichte Israels, bei dem mehr als 1.200 Menschen getötet wurden. Die darauf folgende israelische Offensive in Gaza hat nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde bisher mindestens 37.202 Todesopfer gefordert. Diese Eskalation hat die humanitäre Situation im Gazastreifen weiter verschärft und das UNRWA vor immense Herausforderungen gestellt.
Das bulgarische Gericht muss nun über den konkreten Fall entscheiden, wobei das Urteil des EuGH richtungsweisend für ähnliche Fälle in der gesamten EU sein könnte.