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„Geheimtreffen“: Gericht erkennt Hinweise auf falsche Correctiv-Berichterstattung

Correctiv hat seinen Bericht über das „Geheimtreffen“ in Potsdam mehrfach verteidigt. Nun hat ihn das Landgericht Berlin II in einem wesentlichen Punkt beanstandet.

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„Geheimtreffen“: Gericht erkennt Hinweise auf falsche Correctiv-Berichterstattung

Das Landgericht Berlin II bemängelte, dass der Bericht den „falschen Eindruck“ nicht durch eine Klarstellung beseitigt habe.

© IMAGO / Matthias Koch

Berlin. – Correctiv steht nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Berlin II wegen eines Berichts über das sogenannte Geheimtreffen in Potsdam in der juristischen Kritik. Das Gericht stellte fest, der Artikel habe den „unzutreffenden Eindruck“ erweckt, es sei über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden.

Gericht beanstandet Correctiv-Bericht

Der Correctiv-Bericht über ein „Geheimtreffen“ von rechten Akteuren in Potsdam war am Mittwoch Gegenstand einer Klage der AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Diese hatte den Bericht als „dreckige Correctiv-Lüge“ bezeichnet. Es entschied, dass diese Äußerung als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung zu werten sei, betonte aber, dass der Bericht in einem zentralen Punkt einen falschen Eindruck erweckt habe.

Laut dem Urteil wurde durch den Artikel der Eindruck erweckt, dass der diskutierte „Masterplan“ auch die Ausweisung deutscher Staatsbürger beinhaltete. Das Gericht wies darauf hin, dass dieser Eindruck sowohl durch die Berichterstattung von Correctiv selbst als auch durch die Rezeption durch andere Medien, wie das ZDF, verbreitet wurde. Correctiv hatte zwar zuvor erklärt, dass keine Diskussion über die Deportation von Deutschen stattgefunden habe, das Gericht stufte den Artikel jedoch als irreführend ein. Immerhin schloss der Bericht damals mit den Worten: „ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“.

Fehlende Klarstellung im Bericht: Konsequenzen für Correctiv

Obwohl Correctiv die falsche Darstellung bereits mehrfach aktualisiert hatte, sah das Gericht den Fehler als nicht ausreichend korrigiert an. Das Landgericht Berlin II bemängelte, dass der Bericht den „falschen Eindruck“ nicht durch eine Klarstellung beseitigt habe, was zu einer „Falschdarstellung“ geführt habe. Dies könnte für zukünftige Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung sein.

Der irreführende Eindruck, in Potsdam sei ein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden, sei für das laufende Verbotsverfahren gegen die AfD relevant. Erst kürzlich haben – worauf das Gericht allerdings nicht abstellt – auch die 17 Verfassungsrechtler, die ein AfD-Verbot fordern, den Correctiv-Bericht so verstanden, dass es dort um die „Umsetzbarkeit einer Abschiebung von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern“ gegangen sei, berichtet der Legal Tribune Online.

Correctiv wehrt sich gegen das Urteil

Trotz der gerichtlichen Kritik hält Correctiv den Bericht weiterhin für eine zulässige Meinungsäußerung. Das Medium erklärte, dass die Zusammenfassung am Ende des Artikels keine falschen Tatsachen darstelle, sondern lediglich eine interpretative Schlussfolgerung präsentiere. Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, Correctiv hat angekündigt, Berufung einzulegen.

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