Klage der AfD: Brandenburgs Milliarden-Hilfspaket teilweise verfassungswidrig
Das Brandenburger Verfassungsgericht hat die Regelungen von 2022 für das milliardenschwere Brandenburg-Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise infolge des Ukrainekriegs am Freitag für nichtig erklärt.
Potsdam. – Eine Klage der AfD-Fraktion im Landtag gegen die Regelungen eines milliardenschweren Hilfspakets zur Abfederung der Energiekrise hatte teilweise Erfolg. Das Gericht bemängelte unzureichende Begründungen für die Notkreditermächtigungen und erklärte diese für nicht verfassungskonform. Gerichtspräsident Markus Möller stellte klar, dass das Hilfspaket nicht rückwirkend abgewickelt werden muss. Die Empfänger der Hilfen müssen also keine Rückzahlungen befürchten. Die Schuldenfinanzierung von bis zu zwei Milliarden Euro sei nicht ausreichend begründet und nicht klar von allgemeinen politischen Maßnahmen abgegrenzt worden.
Hintergrund der Klage
Die AfD-Fraktion hatte gegen die Ausrufung des Notstands bis Ende 2022 und das darauf basierende Hilfspaket geklagt. Der Landtag hatte das Paket im Rahmen des Doppelhaushalts beschlossen, um Familien, Kommunen, Krankenhäuser und die Wirtschaft infolge des Krieges in der Ukraine zu unterstützen. Das Haushaltsgesetz verwies auf gestiegene Energiepreise, Inflation, Fluchtbewegungen und eine verschärfte Sicherheitslage.
Während das Gericht die Klage gegen die Notstandserklärung als unzulässig abwies, gab es der AfD in Bezug auf die Kreditermächtigungen Recht. Eine generelle Rückzahlungspflicht ergibt sich aus dem Urteil jedoch nicht. Bereits im Mai hatte das Gericht Zweifel am Hilfspaket geäußert.
Reaktionen und Anpassungen
Die Landesregierung hat bereits auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Notkrediten reagiert. Für 2024 wurde erneut eine außergewöhnliche Notsituation erklärt und Teile des Hilfspakets, wie die pauschale Vorsorge in Höhe von 500 Millionen Euro, gestrichen.
Finanzministerin Katrin Lange räumte nach dem Verfassungsgerichtsurteil Fehler ein und betonte die Notwendigkeit, Kommunen und Bürger zu unterstützen. SPD-Fraktionschef Daniel Keller kündigte für kommende Woche eine Sondersitzung des Landtags zur Debatte über das Urteil an. Das Karlsruher Urteil, das Maßstäbe für Notkredite setzt, war richtungsweisend für die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts.