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Nach E-Mail-Leak: Hamburger Juristen nach AfD-Antrag vor möglicher Richteranklage

Der E-Mail-Verkehr Hamburger Juristen, in dem Vertreter der AfD unter anderem als „Faschisten“ bezeichnet wurden, sorgt weiter für Diskussionen. Nun hat die AfD einen Antrag zu der Causa eingebracht.

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Nach E-Mail-Leak: Hamburger Juristen nach AfD-Antrag vor möglicher Richteranklage

Der Fall der Hamburger Juristen könnte vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

© IMAGO / Political-Moments

Hamburg. – Hamburg steht vor einem möglichen Justizskandal: Hintergrund sind Berichte von FREILICH, wonach Richter und Staatsanwälte über ihre dienstlichen E-Mail-Konten Äußerungen verbreitet haben, die als parteipolitische Hetze gegen die AfD gewertet werden könnten. Anlass der E-Mails war eine für Anfang Februar geplante Podiumsdiskussion, zu der ein AfD-Politiker eingeladen war, die aber nach massiver Kritik abgesagt wurde. Nun hat die AfD einen Antrag zu der Causa eingebracht. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Unabhängigkeit der Justiz könnte durch die Vorfälle in Frage gestellt werden. Der Sachverhalt soll nun aufgeklärt werden und die betroffenen Richter sollen dazu Stellung nehmen. Am Ende könnte eine Richteranklage stehen.

AfD-Vertreter als „Faschisten“ bezeichnet

Die AfD zitiert in ihrem Antrag E-Mails wie die von Laura Sch., Richterin am Landgericht, die sich bestürzt über die Einladung eines AfD-Vertreters zur Diskussion äußert. Auf keinen Fall dürfe man der AfD im Wahlkampf Beachtung schenken. Das sei nicht der geeignete Zeitpunkt, „falls es einen solchen überhaupt gibt“, erklärte sie. Sie könne nicht begreifen, dass der Hamburgische Richterverein der AfD erlaube, „gleichberechtigt mit Vertreter*innen demokratischer Parteien“ aufzutreten.

In dem Antrag der AfD werden auch Äußerungen des Amtsrichters Stephan Sch. erwähnt. Er hatte am 29. Januar in einer E-Mail indirekt erklärt, dass die Einladung von AfD-Vertretern zu solchen Veranstaltungen „diesen Rechtsextremen“ weiter den Weg ebne und ihre gesellschaftliche Akzeptanz verstärke. Das sei eine Tatsache, „die wir am Beispiel der AfD seit nunmehr ungefähr 12 Jahren beobachten und die diese Woche darin mündete, dass die CDU unter Merz gemeinsame Sache mit den Faschisten macht, um ein ausländerfeindliches und wahrscheinlich rechtswidriges Gesetzesvorhaben umzusetzen“, schrieb er. Im weiteren Verlauf diffamierte er AfD-Vertreter erneut als „Faschisten“ und „Rechtsextreme“, die kein Interesse an Diskussionen in der Sache hätten, sondern demokratische Strukturen nur nutzen und benutzen würden, um ihre Ideologie und Propaganda zu verbreiten. Ein anderer Amtsrichter bezeichnete die AfD als „widerliche“ und meinte, diese sei „leider, leider, leider im Parlament vertreten“.

AfD sieht Verstoß gegen Neutralitätspflicht

Die AfD sieht in den Äußerungen einen Verstoß gegen die im Grundgesetz (Artikel 97 Absatz 1) verankerte Neutralitätspflicht der Richter. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte die Bürgerschaft nach Artikel 63 Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung eine Richteranklage beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Der Antrag der AfD fordert die betroffenen Richter auf, innerhalb von 14 Tagen zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

Krzysztof Walczak, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion, zeigt sich jedenfalls alarmiert: „Die Unabhängigkeit und parteipolitische Neutralität der Justiz sind das wichtigste Fundament unseres Rechtsstaates. Wenn strukturelle Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz aufgrund der parteipolitischen Agitation mehrerer Hamburger Richter und Staatsanwälte über dienstliche E-Mail-Konten aufkommen, wird das Vertrauen in die Justiz nachhaltig erschüttert.“ Gerade in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit und zunehmenden Misstrauens in den Staat dürfen man so etwas nicht zulassen. Unser Rechtsstaat muss vor potenziellen Verfassungsbrechern geschützt werden, egal ob sie eine Robe tragen oder nicht. In der Justiz ist kein Platz für parteipolitische Hetze“. Zu einem rechtsstaatlichen Verfahren, „das wohl einige Richter der AfD gemessen an ihren Äußerungen am liebsten absprechen würden“, gehöre es aber auch, die Betroffenen zunächst anzuhören und ihnen die Möglichkeit zu geben, den gegen sie bestehenden Verdacht auszuräumen.

Erklärung zur Schwärzung der Namen gefordert

Ein weiterer Konflikt entzündete sich an der Bürgerschaftskanzlei. Diese habe den Antrag und die Beweismittel mit Verweis auf den Datenschutz zensiert, also die Namen der betroffenen Juristen geschwärzt, ohne dies näher zu begründen, kritisiert die AfD, die darin ein autoritäres Vorgehen sieht. Sie hat die Bürgerschaftskanzlei daher aufgefordert, bis zum 21. Februar 2025 eine fundierte Erklärung abzugeben und zu erläutern, wie die Abgeordneten uneingeschränkt Einsicht in die Unterlagen nehmen können.

Die AfD will mit ihrer Klage nicht nur den konkreten Fall klären, sondern auch ein Zeichen setzen. Die angeforderten Stellungnahmen der Richter könnten entscheidend dafür sein, ob hier tatsächlich ein Verstoß gegen Verfassungsgrundsätze vorliegt - und ob die Hamburger Justiz vor einer größeren Krise steht. Der weitere Verlauf des Verfahrens wird zeigen, ob die Bürgerschaft die Angelegenheit mit der notwendigen Konsequenz angeht.

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