Studie: Nur noch 30 Prozent der Ostdeutschen zufrieden mit Zustand der Demokratie
Die Zufriedenheit der Ostdeutschen mit der Demokratie ist stark gesunken. Als Antwort fordert die AfD eine Stärkung der direkten Mitbestimmung durch Volksentscheide.
Leipzig. – Laut einer aktuellen Studie der Universität Leipzig ist die Zufriedenheit mit der Demokratie in Ostdeutschland stark gesunken. Nur noch 29,7 Prozent der Ostdeutschen zeigen sich mit dem Funktionieren der Demokratie zufrieden, 2022 waren es noch 53,5 Prozent. Der sächsische AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban sieht in dieser Entwicklung den Wunsch nach mehr Mitbestimmung.
Ostdeutsche nicht „demokratiemüde“
„Der Vorwurf an die Ostdeutschen, sie seien demokratiemüde, ist falsch“, betont Urban. „Sie wünschen sich mehr direkte Mitsprache über Volksentscheide“, eine Forderung, die die AfD seit ihrer Gründung unterstützte. Urban verweist auch auf den Koalitionsvertrag der sächsischen Regierung aus CDU, Grünen und SPD von 2019, in dem eine Stärkung der direkten Demokratie versprochen, aber bisher nicht umgesetzt wurde. Das wachsende Unbehagen der Bürger sei daher eine verständliche Reaktion, so Urban: „Die Lösung für dieses Problem heißt: Keine Angst mehr vor Volkes Stimme!“
AfD-Initiative für direkte Demokratie
Die AfD drängt seit langem auf eine Änderung der Sächsischen Verfassung, um Volksbegehren und Volksentscheide zu erleichtern. Bereits 2020 legte die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie vor. Dieser wurde von den anderen Parteien abgelehnt. Der AfD-Landtagsabgeordnete Alexander Wiesner kritisierte damals die hohen Hürden, die Volksinitiativen im Freistaat kaum durchsetzbar machten. „Laut Sächsischer Verfassung sind Landtag und Volk gleichberechtigt für die Gesetzgebung zuständig. Allerdings steht das nur auf dem Papier, denn die Hürden für Initiativen aus dem Volk sind in Sachsen viel zu hoch“, erklärte er. Das wollte die AfD ändern, indem sie eine deutliche Senkung der notwendigen Unterschriftenzahl für Volksanträge und Volksbegehren forderte.
Auch ein „fakultatives Referendum“ gehörte zum Vorschlag: „Jedes vom Landtag beschlossene Gesetz muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn 0,5 Prozent der Stimmberechtigten das verlangen“, erläuterte Wiesner damals das Kernstück der Reform. „Das Volk braucht mehr direkten Einfluss auf die Gesetzgebung. Wir wollen das endlich gewährleisten.“ Doch die anderen Parteien lehnten ab.