EU-Kommission will private Kommunikation stärker überwachen

Die EU-Kommission will im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz auch Chats durchleuchten. Doch Experten fällten nun ein vernichtendes Urteil, dem sich auch der Wissenschaftliche Dienst des Europaparlaments anschloss.

/
/
1 Minute Lesezeit
EU-Kommission will private Kommunikation stärker überwachen

EU

© IMAGO / Werner Lerooy

Brüssel. - Mit der Rede- und Meinungsfreiheit ist es in der EU ohnehin nicht zum besten bestellt. Aber das reicht den Kommissaren noch nicht: schon letztes Jahr präsentierte die Kommission den Entwurf einer Verordnung, der darauf abzielt, auch die private Kommunikation im Internet – etwa über WhatsApp oder per Mail – völlig „gläsern“ zu machen. Konkret: die EU-Bürokraten wollen sich mit der neuen Verordnung das Mitlesen privater Inhalte erlauben, noch bevor die Verschlüsselung durch den Anbieter greift.

Experten stellen vernichtendes Urteil aus

Natürlich musste auch diesmal der vermeintliche Kinderschutz als Begründung herhalten: sowohl Kinderpornographie als auch die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen gelte es zu verhindern, argumentierte die Kommission. Aber: aus der Komplettüberwachung der privaten Kommunikation wird wohl nichts. Denn die von der Kommission mit der Begutachtung des Entwurfes beauftragten Experten fällten ein vernichtendes Urteil – dem sich jetzt auch noch der Wissenschaftliche Dienst des Europaparlaments anschloss.

Die Fachleute sprechen von einem massiven Eingriff in Grundrechte, der überdies die verschlüsselte Kommunikation aufhebt. Die damit einhergehende Datensammlung würde gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen, weil in gigantischem Ausmaß ohne konkreten Anlass personenbezogene Daten überwacht und verarbeitet würden. Hiergegen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Vergangenheit schon mehrmals Urteile gefällt, etwa bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. Massenüberwachung ohne Anlass ist demnach unzulässig. Illegal ist es auch, Diensteanbieter zu einer generellen Überwachung zu verpflichten. Darüber hinaus verletze der Vorschlag die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sowie die unternehmerische Freiheit.

Zweifel an technischer Durchführbahrkeit

Der Wissenschaftliche Dienst hat darüber hinaus Bedenken, ob das Vorhaben technisch überhaupt durchführbar ist. Hinzu kommt ein gigantischer – und kostspieliger – Mehraufwand für die Behörden. Es sei fraglich, ob die Ermittler die Fülle an anfallendem Material überhaupt bearbeiten können. Die neuen Technologien würden „zu einer Zunahme der gemeldeten Inhalte und einer Abnahme der Genauigkeit führen, was sich erheblich auf die Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden auswirken wird“, kritisieren die Experten.

Die geplante Verordnung dürfte deshalb spätestens vor dem Europäischen Gerichtshof scheitern. Auch im Europaparlament, wo der ursprüngliche Kommissionsentwurf offenbar nur wenig zur Kenntnis genommen wurde, regt sich nun Widerspruch, und immer mehr Abgeordnete melden Kritik an. Der deutsche FDP-Abgeordnete Moritz Mölzer empfiehlt deshalb: „Die Europäische Kommission wäre gut beraten, ihre Schnüffelinitiative sofort zurückzuziehen.”

Über den Autor

Hagen Eichberger

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!