EuGH verhängt Geldbuße gegen Ungarn wegen Asylpolitik
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn wegen dessen Asylpolitik verhängt. Das Land habe höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt, heißt es.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ungarn wegen seiner Asylpolitik zu einer Geldstrafe verurteilt. Ungarn muss 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro zahlen, bis es die Urteile des Gerichts umsetzt. Die Richter urteilten, dass Ungarn die gemeinsame Asylpolitik der Europäischen Union bewusst unterlaufe, was einen besonders schweren Verstoß gegen EU-Recht darstelle.
Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban reagierte verärgert auf das Urteil und bezeichnete es als „empörend und inakzeptabel“. Auf Facebook schrieb der Rechtspopulist: „Wir lassen uns nicht von den Brüsseler Bürokraten erpressen! Wir verteidigen die Grenzen und wir verteidigen Ungarn!“
Die rechtsnationale ungarische Regierung war wegen ihrer strikten Flüchtlingspolitik bereits mehrfach in die Kritik der EU-Kommission geraten. Der Europäische Gerichtshof hatte in früheren Urteilen wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt. Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022, weil Ungarn ein EuGH-Urteil vom Dezember 2020 nicht ausreichend umgesetzt hatte.
200 Millionen Euro Strafe
Der EuGH hatte im Dezember 2020 verschiedene Regelungen des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt, darunter die Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Transitlagern an der Grenze zu Serbien. Auch später eingeführte Regelungen, die Migranten zu einem Vorverfahren in ungarischen Botschaften verpflichteten, bevor sie nach Ungarn einreisen durften, wurden vom Gericht gekippt.
Die EU-Kommission kritisierte, dass Ungarn auch nach dem Urteil nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten. Die Richter stellten fest, dass Budapest gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit und die Vorschriften zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger verstößt, was eine ernsthafte Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts darstellt.
Ungarn ist nicht das einzige Land, gegen das Zwangsgelder verhängt wurden. Polen wurde 2021 vom EuGH zur Zahlung von einer Million Euro pro Tag verurteilt, weil es höchstrichterliche Urteile zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte. Der Betrag wurde später halbiert.