Freilich #32: Süchtig nach dem Kick

EU-Parlament verweigert Debatte über Georgescu und Wahlkrise in Rumänien

Obwohl der Ausschluss von Călin Georgescu von der rumänischen Präsidentschaftswahl politisch brisant ist, weigert sich das EU-Parlament, darüber zu debattieren. Kritiker sprechen von einem Angriff auf demokratische Prinzipien.

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Brüssel/Bukarest. – Die rumänische Wahlkommission hat am Wochenende die Kandidatur des rechtspopulistischen Politikers Călin Georgescu für die Präsidentschaftswahl am 4. Mai abgelehnt (FREILICH berichtete). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Trotz der politischen Brisanz lehnt das EU-Parlament eine Debatte über die Entwicklungen aber ab.

Keine Aussprache im EU-Parlament

Das Europäische Parlament hat am Montag zu Beginn der Sitzungswoche beschlossen, zwei Anträge auf eine Debatte über die Ereignisse in Rumänien abzulehnen. Damit bleibt das Thema in dieser Plenarwoche außen vor. Kritiker werfen dem EU-Parlament vor, den „Niedergang rechtsstaatlicher Verhältnisse“ zu ignorieren. „Kaum zu fassen und sehr bedenklich ist, dass der Niedergang rechtsstaatlicher Verhältnisse eines Mitgliedstaates von der EU befeuert wurde“, kommentierte der EU-Abgeordnete (früher BSW) Friedrich Pürner auf der Plattform X.

Auch der AfD-EU-Abgeordnete Tomasz Froelich kritisierte die Entscheidung: „Unfassbar: Nachdem wir gestern in Rumänien den größten Wahlbetrug in der Geschichte der EU erlebt haben, verweigert das EU-Parlament heute zwei Anträge auf Aussprache zu diesem“.

Umstrittener Ausschluss Georgescus

Die Wahlkommission in Bukarest stimmte mit zehn zu vier Stimmen für den Ausschluss Georgescus. Eine offizielle Begründung war zunächst nicht veröffentlicht worden, rumänische Medien berichteten jedoch von unvollständigen Unterlagen als ausschlaggebendem Grund. Georgescu selbst sieht in der Entscheidung eine politische Motivation und griff die EU scharf an. Auf X erklärte er, dass Europa zu einer „Diktatur“ degeneriert sei und er „in einer Tyrannei“ lebe.

AfD spricht von „Staatsstreich“

Scharfe Kritik an der Entscheidung kam auch vom AfD-EU-Abgeordneten Petr Bystron: „Das EU-Land Rumänien schafft kurzerhand die Demokratie ab und erhält dabei Rückendeckung aus Brüssel.“ Schon die Annullierung des ersten Wahlgangs sei ein „handfester Skandal“ gewesen. Bystron argumentierte, dass Georgescu bei Neuwahlen wahrscheinlich wieder gewonnen hätte, weshalb man nun versuche, seine Kandidatur zu verhindern. Zudem prangerte er an, dass Georgescu mit strafrechtlichen Ermittlungen und angeblich fadenscheinigen Vorwürfen diskreditiert werde.

Georgescu hatte am Freitag 324.000 Unterstützungserklärungen eingereicht, also weit mehr als die 200.000, die nötig gewesen wären. Medienberichten zufolge spielten die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn bei der Entscheidung der Wahlkommission jedoch keine Rolle. Ihm werden Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung sowie die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vorgeworfen. Georgescu bestreitet alle Vorwürfe.

Berufung beim Verfassungsgericht

Die Entscheidung der Wahlkommission ist noch nicht rechtskräftig. Georgescu hat bis zum 15. März Zeit, das rumänische Verfassungsgericht anzurufen. Dieses hatte bereits im Dezember die erste Runde der Präsidentschaftswahl wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung annulliert. George Simion, Vorsitzender der rechtspopulistischen Partei AUR, bezeichnete die Entwicklungen mit Blick auf die umstrittene Annullierung des ersten Wahlgangs als Fortsetzung eines „Staatsstreichs“.

Die AfD-Delegation fordert eine klare Positionierung der EU und warnt vor einer weiteren Aushöhlung demokratischer Prinzipien. „Die AfD-Delegation verurteilt die Vorgänge in Rumänien mit aller Deutlichkeit“, heißt es in einer Stellungnahme. Die endgültige Entscheidung über Georgescus Kandidatur liegt nun beim Verfassungsgericht, das am kommenden Mittwoch über den Einspruch befinden soll.

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