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Ex-Verfassungsrichter: GroKo als Gefahr für Meinungsfreiheit

Ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter warnt vor den Folgen der Koalitionsverhandlungen für die Meinungsfreiheit und kritisiert die drohende Einschränkung des „Korridors des Sagbaren“.

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Ex-Verfassungsrichter: GroKo als Gefahr für Meinungsfreiheit

Peter Michael Huber war Thüringer Innenminister und von 2010 bis 2023 Richter des Bundesverfassungsgericht.

© IMAGO / Horst Galuschka

Berlin. – Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD mehren sich die Stimmen, die vor möglichen Eingriffen in die Meinungsfreiheit warnen. Ein internes Papier der Arbeitsgruppe „Kultur und Medien“ sieht vor, „auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze“ vorzugehen. Online-Plattformen sollen stärker in die Pflicht genommen und eine „verschärfte Haftung für Inhalte“ geprüft werden. Vor allem eine Formulierung sorgt für Diskussionen: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.“

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber äußerte gegenüber dem Stern massive Bedenken. „Hass und Hetze sind keine rechtlich klaren Begriffe, sondern Einfallstore für die Durchsetzung ideologischer Vorstellungen vor allem aus dem links-grünen Milieu“, so Huber. Die Folge sei, dass „der Korridor des Sagbaren immer stärker verengt“ werde. Aus seiner Sicht verschwimmt auch die Grenze zum Strafrecht.

Grundgesetz nur noch Rechtfertigung für staatliches Handeln?

Huber sieht in der europäischen Entwicklung eine gefährliche Tendenz: „Seit der Jahrtausendwende befinden wir uns in Europa auf einem slippery slope, einem rutschigen Hang.“ Institutionen wie die EU-Grundrechteagentur, der Digital Services Act und der European Media Freedom Act würden dazu beitragen, dass Grundrechte nicht mehr als „urwüchsige Freiheit“ der Menschen verstanden würden, die es vor dem Staat zu schützen gelte, „sondern als Rechtfertigung für staatliches Handeln“.

Zwar räumt Huber ein, dass eine bewusste, also vorsätzliche Verbreitung falscher Tatsachen nicht unter Schutz von Artikel 5 des Grundgesetzes falle. Er warnt aber, dass der Wahrheitsgehalt einer Äußerung oft unklar sei und man sich die Frage stellen müsse, wie der Vorsatz festgestellt werden könne.

Verschiebung der Grenzen des Sagbaren

Mit Sorge beobachtet Huber die zunehmende Regulierung sozialer Netzwerke. „Werden Äußerungen als Hass und Hetze qualifiziert und der Bundesnetzagentur angezeigt, müssen sie von Plattformen im Internet gelöscht werden.“ Das verändere, was noch öffentlich gesagt werden dürfe. Als Beispiel nennt er den Fall eines Rentners, dessen Haus durchsucht wurde, nachdem er Wirtschaftsminister Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte.

Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie

Der ehemalige Verfassungsrichter betont, dass die Meinungsfreiheit im Grundgesetz zwar durch allgemeine Gesetze wie das Strafrecht oder den Persönlichkeitsschutz eingeschränkt werde. Diese Schranken seien aber „sehr eng“ auszulegen: „In dem so abgesteckten Rahmen soll eigentlich jeder sagen können, was er will“.

Huber sieht die Gefahr, dass künftig Behörden definieren, was als vernünftige Meinung gilt. Die EU sehe das Grundrecht der Meinungsfreiheit als „Kompetenztitel“, um einen Korridor angemessener Äußerungen gegen das abzusichern, was Behörden als Fake News, Hass und Hetze einstufen. Wer dagegen verstoße, laufe Gefahr, „stigmatisiert und sanktioniert zu werden“.

Warnung vor staatlicher Gängelung

„Da ist etwas ins Rutschen geraten, was die für unsere Demokratie konstitutive Meinungsfreiheit auszuhöhlen droht“, warnt Huber. Dass die neue Bundesregierung diesen Weg weitergehen wolle, sei „enttäuschend“. Für eine offene Gesellschaft sei es unabdingbar, „dass der Staat die Bürger nicht gängelt und diese ohne Schere im Kopf reden können“. Dazu gehöre auch, „dass man die Meinung von Idioten ertragen muss“.

Peter Michael Huber ist Professor für Öffentliches Recht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 2010 bis 2023 war er Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Zuvor war er CDU-Innenminister von Thüringen.

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