Österreich: Regierung plant NetzDG nach deutschem Vorbild

Das umstrittene Gesetz soll etwa eine Löschverpflichtung für Plattformen beinhalten, wenn bestimmte Inhalte das Erlaubte und „Zumutbare“ überschreiten.
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Österreich: Regierung plant NetzDG nach deutschem Vorbild

Symbolbild: Social Media / Bild: pexels (CC0) (Bild zugeschnitten)

Das umstrittene Gesetz soll etwa eine Löschverpflichtung für Plattformen beinhalten, wenn bestimmte Inhalte das Erlaubte und „Zumutbare“ überschreiten.

Wien. – Die türkis-grüne Bundesregierung will eine Art österreichische Version des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) einführen. In diesem Zusammenhang hat der Medienbeauftragte von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Gerald Fleischmann, mit dem deutschen Justizstaatssekretär Gerd Billen gesprochen. Fleischmann bezeichnete das deutsche NetzDG, das eine Löschverpflichtung und hohe Geldstrafen als Sanktion für Medienbetreiber vorsieht, als „Vorbild“.

NetzDG stets in der Kritik

In Deutschland müssen Internetplattformen seit Oktober 2017 „Hasspostings“ binnen 24 Stunden nach Meldung löschen. Über die Löschung solcher Inhalte muss außerdem Bericht erstattet werden. Das Gesetzt selbst war aber bereits vor seiner Einführung heftig kritisiert worden. So ist zum Beispiel die Verlagerung der Entscheidung über die Redefreiheit in die Hände privater Konzerne problematisch.

In Österreich soll nun das Justizressort sogenannten „Hass im Netz“ zunächst zu einem Offizialdelikt machen. Medienpolitisch soll das Gesetz laut Angaben der Regierung nach dem Vorbild der NetzDG Folgendes beinhalten: eine Löschverpflichtung für Plattformen, wenn gehässige Inhalte das Erlaubte „und Zumutbare“ überschreiten; sowie die Verpflichtung, ein wirksames Beschwerdeverfahren direkt auf den Plattformen einzuführen. Auch sollen klar definierte Verantwortliche in Österreich benannt werden, die sich im Zweifelsfall gegenüber der österreichischen Justiz, aber vor allem auch den heimischen Usern rechtfertigen müssen, wie es in einem Bericht des Standard hieß.

Anonymität im Netz nicht sicher

Die türkis-blaue Vorgängerregierung hatte im Umgang mit „Hass im Netz“ zuvor eine digitale Ausweispflicht geplant, die vorgesehen hätte, dass alle Nutzer sich bei der Anmeldung bei einer Plattform mit Klarnamen registrieren müssen. Diese Pläne wurden jedoch massiv kritisiert, unter anderem auch vom Obersten Gerichtshof, der eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung verortete. Trotz der Stilllegung dieser Pläne ist die Wahrung der Anonymität im Netz nicht sicher. Die Regierung will mit einer sogenannten „Individualisierungspflicht“ nämlich IP-Adressen nachvollziehbarer machen. Auch hier gibt es hinsichtlich einer unerlaubten Datenspeicherung auf Vorrat Bedenken.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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