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RLP: Verfahren wegen Politikerbeleidigung stark angestiegen

In Rheinland-Pfalz werden immer mehr Menschen wegen angeblicher Beleidigung von Politikern strafrechtlich verfolgt. Ein besonders hartes Urteil erging im Jahr 2023.

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RLP: Verfahren wegen Politikerbeleidigung stark angestiegen

Während im Jahr 2021 in Rheinland-Pfalz kein einziges Verfahren nach § 188 StGB registriert wurde, waren es im Jahr 2024 bereits über 100 (Symbolbild).

© IMAGO / biky

Mainz/Koblenz. – Die Zahl der Ermittlungsverfahren nach § 188 Strafgesetzbuch (StGB) – also wegen übler Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens – ist in Rheinland-Pfalz zuletzt deutlich angestiegen. Während im Jahr 2021 kein einziges Verfahren registriert wurde, stieg die Zahl im Jahr 2022 auf 71 Verfahren, davon 36 gegen Unbekannt. Im Folgejahr wurden 54 Verfahren registriert, davon eines gegen Unbekannt. Im Jahr 2024 wurde mit 111 Verfahren (davon 31 gegen Unbekannt) ein neuer Höchststand erreicht. Diese Zahlen gehen aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz hervor.

Verurteilungen und Haftstrafen dokumentiert

Laut Antwort der Landesregierung wurden im Jahr 2022 fünf Personen wegen Verstößen gegen § 188 StGB verurteilt, alle zu Geldstrafen. Im Jahr 2023 wurden zwölf Personen verurteilt, davon in neun Fällen zu Geldstrafen und in drei Fällen zu Freiheitsstrafen. Zwei dieser Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

„Besonders erschreckend ist, dass im Jahr 2023 in einem Fall sogar eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde. Ein derart hartes Urteil ist völlig unverhältnismäßig – insbesondere angesichts milder Urteile bei weitaus schwereren Straftaten“, erklärt der Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Jan Bollinger.

Kritik: Angriff auf die Meinungsfreiheit?

Bollinger spricht von einer besorgniserregenden Entwicklung: „Der sogenannte ‚Majestätsbeleidigungsparagraf‘ § 188 StGB ist Ausdruck einer höchst bedenklichen Entwicklung: Kritik an der Regierung wird zunehmend kriminalisiert – ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit.“ Er sieht eine politische Motivation: „Wir sehen in der zunehmenden Anwendung dieses Paragrafen eine politische Instrumentalisierung des Strafrechts“. Wer kritische Stimmen mit juristischen Mitteln mundtot machen wolle, rüttle an den Grundfesten der Demokratie, so die Kritik.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende fordert eine klare Abgrenzung zwischen legitimer Kritik und strafbaren Handlungen. „Die Meinungsfreiheit ist kein Privileg, sondern ein unveräußerliches Grundrecht“, so Bollinger.

Politischer Widerstand angekündigt

Die Landesregierung betonte in ihrer Antwort, dass die Prüfung eines Anfangsverdachts sowie die Entscheidung über eine Anklageerhebung grundsätzlich von der Staatsanwaltschaft im Einzelfall getroffen werde. Eine pauschale Bewertung der Anwendung des § 188 StGB sei demnach nicht möglich.

Bollinger kündigte unterdessen an, dass seine Fraktion das Thema weiter verfolgen werde: „Wir werden uns weiterhin entschieden gegen die missbräuchliche Anwendung von § 188 StGB stellen und für die uneingeschränkte Wahrung der Meinungsfreiheit eintreten“. Eine Demokratie müsse Kritik aushalten – „auch und gerade dann, wenn sie unbequem ist“.

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