EU-Kommission verklagt wieder Ungarn – Streit um Souveränitätsgesetz eskaliert
Die EU-Kommission verklagt Ungarn wegen eines Gesetzes, das ihrer Ansicht nach gegen EU-Recht verstößt. Brüssel sieht in dem sogenannten Souveränitätsgesetz eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und kritisiert die weitreichenden Befugnisse der neu geschaffenen ungarischen Behörde.
Brüssel/Budapest. – Die Europäische Kommission hat beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Ungarn eingereicht. Hintergrund ist ein ungarisches Gesetz, das „ausländische Einmischung“ verhindern soll. Dieses sogenannte Souveränitätsgesetz verstößt nach Ansicht der Kommission gegen EU-Recht, wie sie am Donnerstag mitteilte.
„Bedrohung für Meinungsfreiheit“
Im Zentrum der Kritik steht eine neu geschaffene ungarische Regierungsbehörde, die die staatliche „Souveränität“ überwachen soll. Brüssel sieht darin eine Bedrohung der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie anderer europäischer Grundrechte. Auch die Achtung des Privat- und Familienlebens sei gefährdet, insbesondere das Recht auf vertrauliche Kommunikation mit Anwälten. „Das Gesetz verleiht dem Amt einen sehr weiten Ermessensspielraum für die Ermittlungen – insbesondere, was den Zugang zu Informationen betrifft –, und gestattet es dem Amt, in die Ermittlungstätigkeit anderer Behörden einzugreifen“, erklärte die EU-Kommission.
Bereits im Februar wurde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet, um die Einhaltung der europäischen Werte zu gewährleisten. Trotz „Diskussionen“ sei es jedoch nicht gelungen, die zentralen Bedenken auszuräumen, so die Kommission.
Schutz vor Wahlmanipulation
Die weitreichenden Befugnisse der neuen Behörde könnten weitreichende Folgen für Nichtregierungsorganisationen, Medien und Journalisten haben, warnte die EU. Die Maßnahmen seien wahrscheinlich nicht verhältnismäßig und könnten die Arbeit der Zivilgesellschaft beeinträchtigen. Die Behörde, die in der ungarischen Verfassung verankert ist, hat die Aufgabe, „Organisationen ausfindig zu machen und zu untersuchen, die Finanzmittel aus dem Ausland erhalten und darauf abzielen, den Wählerwillen zu beeinflussen“.
„Völlig willkürliches Ungarn-Bashing“
Als „an Heuchelei nicht zu überbieten“ bezeichnete die Europaabgeordnete Petra Steger das Vorgehen der EU-Kommission und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Kommission selbst im vergangenen Jahr einen Richtlinienentwurf vorgelegt habe, der ähnliche Ziele verfolge und im Falle einer Annahme von allen EU-Staaten umgesetzt werden müsse. Demnach würde die Richtlinie die Einrichtung eines Registers vorsehen, in das Organisationen, die von Geldgebern außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelszone finanziert werden, eingetragen werden müssten.
Zum Souveränitätsgesetz in Ungarn meinte sie, dass die Umsetzung eines solchen Gesetzes gerade in Ungarn „höchst verständlich“ sei, da die ungarische Opposition vor den letzten Wahlen massiv mit ausländischen Geldern unterstützt worden sei. Die Klage der EU-Kommission sei hingegen ein „Akt des völlig willkürlichen Ungarn-Bashings“.
Hinweis: Der Beitrag wurde um die Reaktion von Petra Steger ergänzt.