Nach E-Mail-Leak: AfD prüft Klage gegen Richter und Anwälte wegen Verfassungsbruch
Die Enthüllungen, die FREILICH am Montag im Zusammenhang mit geleakten E-Mails von Hamburger Juristen veröffentlicht hat, könnten nun ernsthafte Konsequenzen für die Betroffenen haben. Die AfD will rechtliche Schritte gegen sie prüfen.
Die AfD könnte gegen die betroffenen Juristen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.
© IMAGO / Herrmann AgenturfotografieHamburg. – Die AfD-Bürgerschaftsfraktion erwägt rechtliche Schritte gegen mehrere Hamburger Richter und Staatsanwälte, die sich in internen E-Mails parteipolitisch gegen die Partei geäußert haben. Über den brisanten E-Mail-Leak aus dienstlichen E-Mail-Accounts von Juristen aus der Freien und Hansestadt Hamburg hatte FREILICH am Montag exklusiv berichtet. Für die Betroffenen könnten diese Enthüllungen nun schwerwiegende Folgen haben.
AfD sieht Verfassungsbruch
Der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Bürgerschaftsfraktion, Krzysztof Walczak, äußerte sich zu den Vorwürfen und bezeichnete den Vorfall als Skandal. „Wenn es stimmt, dass mehrere Hamburger Richter, zum Teil sogar bis hinauf zum Landgericht oder Oberlandesgericht, über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze gegen eine legale und von der Verfassung geschützte Partei wie die AfD betrieben haben, dann ist das nichts anderes als ein Skandal“, so Walczak. Der Vorfall sei geeignet, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat insgesamt zu erschüttern.
Walczak machte deutlich, dass Richter in Deutschland eine besonders hohe Verantwortung tragen, da sie weitreichende Befugnisse haben und Urteile fällen können, die das Leben der Bürger maßgeblich beeinflussen. „Wenn jeder Bürger nun aufgrund seiner Parteimitgliedschaft befürchten muss, von einem Richter abgelehnt und benachteiligt zu werden, begründet das nicht nur die Befangenheit im Einzelfall. Es erschüttert das Vertrauen in die Judikative und den Rechtsstaat insgesamt“, so Walczak weiter.
Prüfung von Richteranklage in der Bürgerschaft
Walczak stellte klar, dass der Vorfall schwerwiegende verfassungsrechtliche Implikationen habe. Sollte sich die Authentizität der E-Mails bestätigen, könnte dies als Verfassungsbruch gewertet werden. „Ich wiederhole: Sollte es zutreffen, dass über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze von Richtern gegen die AfD betrieben wurde, ist das nicht hinnehmbar. Es ist aus meiner Sicht Verfassungsbruch“, sagte er. In diesem Fall, so Walczak, sei es nach Artikel 63 Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung möglich, gegen die betroffenen Richter vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen. „Wir prüfen derzeit, ob wir gegen die betroffenen Richter einen entsprechenden Antrag auf Richteranklage wegen Verfassungsbruchs in die Bürgerschaft einbringen“, so Walczak.
Hintergrund der geplanten Klage
Anfang Februar hätte in Hamburg eine Podiumsdiskussion stattfinden sollen, an der auch ein Vertreter der AfD hätte teilnehmen sollen. Doch die Veranstaltung wurde abgesagt. Interne E-Mails von Hamburger Juristen, die FREILICH exklusiv vorliegen, zeigen, dass die Teilnahme des AfD-Vertreters auf starke Ablehnung stieß. In den E-Mails äußern sich Richter und Staatsanwälte zum Teil extrem abwertend über die AfD, diffamierende Bezeichnungen und Beschreibungen wie „Faschisten“ und „widerlich“ sind darin zu lesen.
Kritisiert wurde vor allem, dass man der AfD eine Bühne bieten wollte, um „gleichberechtigt“ mit Vertretern anderer Parteien zu diskutieren. Besonders brisant: Die interne Kommunikation zeigt eine bedenkliche Schieflage in Sachen Neutralität. So erklärte eine Oberstaatsanwältin, man mache es sich zu einfach, wenn man die Teilnahme der AfD mit dem Gebot der Überparteilichkeit rechtfertige: „Die Justiz ist diesbezüglich nicht neutral, sondern aufgerufen, sich aktiv für die Demokratie einzusetzen“, sagte sie. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Bundestagswahl und der zunehmenden politischen Forderungen nach einem Verbot der AfD erscheint diese Enthüllung besonders bedenklich.